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Internationale Rechnungslegung

ISSB //

Änderungen an IFRS S2 zu Angaben über Treibhausgasemissionen veröffentlicht

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 11.12.2025 gezielte „Änderungen zu Angaben über Treibhausgasemissionen (Änderungen an IFRS S2)“ veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen sind Rückmeldungen von Unternehmen zu spezifischen Anwendungsproblemen bei der Implementierung von IFRS S2. Die Änderungen umfassen – unter Wahrung der Informationsbedürfnisse der Anleger – Erleichterungen und Klarstellungen, um Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S2 zu unterstützen. Zuvor hatte der ISSB am 28.4.2025 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht.

Pro und Contra //

Ein-Szenario-Prognosen von Leistungsindikatoren?

Nach DRS 20.126 sind im Lagebericht „Prognosen [...] zu den bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren abzugeben“, die faktisch als Ein-Szenario-Prognosen auszugestalten sind. Mehr-Szenario-Prognosen sind hingegen wohl nur bei wesentlicher Beeinträchtigung der Prognosefähigkeit angesichts hoher Unsicherheit aufgrund von Makro-Ereignissen zulässig (DRS 20.133). Ist das im Sinne der Adressaten oder werden dadurch systematisch relevante Informationen durch Informationsverdichtung unterdrückt?

Internationale Rechnungslegung //

IAS 7 – Kapitalflussrechnung – Liquiditätsrisiken durch Nachschüsse bei Variation Margin Calls

Klassifizierung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Variation Margin Calls bei „Collateralised-to-Market"-Kontrakten

In diesem Beitrag wird das Thema „Variation Margin Call“ sowie dessen Einfluss auf die Kapitalflussrechnung näher beleuchtet. Anhand eines ausführlichen Beispiels wird aufgezeigt, wie sich ein Margin Call auf die Kapitalflussrechnung auswirkt.

BaFin //

Nationaler Prüfungsschwerpunkt veröffentlicht

Die BaFin hat am 27.11.2025 ihren nationalen Prüfungsschwerpunkt für die Bilanzkontrolle 2026 veröffentlicht. Sie wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen. Hintergrund für den Prüfungsschwerpunkt ist, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage geprägt ist durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösen Unsicherheiten aus. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen u. a. bei der Darstellung der gegenwärtigen Lage und der voraussichtlichen künftigen Entwicklung ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren. Des Weiteren weist die BaFin darauf hin, dass Fehlerquellen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren, entstehen. Auch seien Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. In diesem Kontext erinnert die BaFin daran, dass Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Bilanzkontrolle beanstandet wurden. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarkts einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen. Neben dem nationalen Prüfungsschwerpunkt wird die BaFin bei stichprobenartigen Prüfungen im Rahmen der Bilanzkontrolle auch die am 14.10.2025 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Europäischen Gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für die Unternehmensberichterstattung 2025 börsennotierter Unternehmen berücksichtigen.

IASB //

Entwurf zu Risk Mitigation Accounting veröffentlicht

Der IASB hat am 3.12.2025 den Entwurf „Risk Mitigation Accounting – Proposed Amendments to IFRS 9 and IFRS 7“ veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist es, mit dem vorgeschlagenen Modell das Risikomanagement von Zinsrisiken auf Portfolio-Ebene insbesondere von Banken in der Finanzberichterstattung adäquat abzubilden und damit eine höhere Transparenz zu vermitteln, wie Risikominderungsmaßnahmen die finanzielle Leistung und zukünftige Zahlungsströme eines Unternehmens beeinflussen. Der IASB schlägt zudem neue Darstellungs- und Angabepflichten in IFRS 7 vor. Zudem werden Änderungen an IFRS 18, IFRS 19 und IFRS 1 vorgeschlagen. Der Entwurf kann bis zum 31.7.2026 kommentiert werden. In diesem Zusammenhang bittet der IASB auch um Rückmeldung, ob die noch verbliebenen Regelungen des IAS 39 aufgehoben werden können.

IASB //

Finale Beispiele zur Berichterstattung über Unsicherheiten in Abschlüssen veröffentlicht

Der IASB hat am 28.11.2025 die finale Fassung von veranschaulichenden Beispielen veröffentlicht, die anhand von klimabezogenen Beispielen illustrativ zeigen, wie Unternehmen die Berichterstattung über Unsicherheiten in ihren Abschlüssen verbessern können. Zuvor hatte der IASB am 24.7.2025 eine Vorabfassung der Beispiele veröffentlicht, um deren zeitnahe Anwendung zu unterstützen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beispiele keinen Anwendungszeitpunkt aufweisen. Die finale Fassung weicht nur in kleineren redaktionellen Aspekten von der Vorabfassung ab. Interessant ist, dass im Zuge der Entwicklung der veranschaulichenden Beispiele in der finalen Fassung nunmehr jeglicher Klimabezug im Titel gestrichen wurde. Dies dürfte auch dem Umstand geschuldet sein, dass, obwohl die (sechs) Beispiele auf klimabezogene Sachverhalte fokussieren, die zugrundeliegenden Prinzipien für alle Arten von Unsicherheiten anwendbar sind. Sie zeigen, wie Unternehmen die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden können, um die Offenlegung von Unsicherheiten in Abschlüssen zu verbessern. Veranschaulichende Beispiele stellen keinen integralen Bestandteil der IFRS Rechnungslegungsstandards dar und unterliegen nicht dem EU-Endorsement. Sie veranschaulichen nur die Anwendung der Standards, können diese aber nicht ergänzen bzw. ändern. Es wird erwartet, dass Unternehmen etwaige Änderungen in ihrer Berichterstattung zeitnah umsetzen.

Internationale Rechnungslegung //

IFRIC Agenda Decision „Disclosure of Revenues and Expenses for Reportable Segments (IFRS 8)“

Empirische Analyse der IFRS-Konzernabschlüsse der im DAX 40, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Segmentunternehmen für das Geschäftsjahr 2024

Die dem Beitrag zugrunde liegende Studie untersucht, wie DAX-Unternehmen in ihren IFRS-Konzernabschlüssen 2024 auf die neue Agenda-Entscheidung zu IFRS 8.23(f) reagiert haben. Trotz Klarstellung des IFRS IC zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten bleibt die Umsetzung in der Segmentberichterstattung teils uneinheitlich.

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