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Entwurf einer Neufassung des IDW PS 650 veröffentlicht
WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps
Kürzlich verabschiedete der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft des Instituts der Wirtschaftsprüfer (KHFA des IDW) den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards 650 „Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht“ (IDW EPS 650 n. F. (10.2025)). In der Neufassung sind neben redaktionellen Änderungen primär zwei Aspekte berücksichtigt. Zum einen die nunmehr geänderte Auffassung des KHFA zur Abgrenzung einer Erweiterung des Auftrags zur Abschlussprüfung von einem gesonderten Prüfungsauftrag. Die Änderung beruht auf den Vorgaben im IDW Prüfungsstandard „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks“ (IDW PS 400 n. F. (03.2025) (Stand: 12.3.2025)). Danach liegt nur noch dann der Fall einer Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor, wenn der Gesetzgeber unmittelbar auf die jährlich durchzuführende Pflichtprüfung und den zeitlichen Zusammenhang damit Bezug nimmt (woraus sich ableiten lässt, dass dann zumindest im Prüfungsbericht über den sonstigen Prüfungsgegenstand zu berichten ist), nicht dagegen, wenn der Gesetzgeber den (Jahres-)Abschlussprüfer als Prüfungsdurchführenden alleine benennt. Zum anderen wurde der Umstand berücksichtigt, dass in bestimmten Gesetzen für Abschlussprüfer Aufgaben vorgesehen sind, die zeitlich nicht im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stehen. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW empfiehlt, die geplante Standardneufassung bereits in ihrem Entwurf anzuwenden; sie kann auf der Internetseite des IDW abgerufen werden. Stellungnahmen zum IDW EPS 650 n. F. (10.2025) können bis zum 31.1.2026 abgegeben werden.