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Wirtschaftsprüfung

WPK //

WPK zur Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) „Verpflichtete“. Als solche haben sie unabhängig von der Größe ihrer Praxis, der Anzahl der Mandate darin, des Umsatzes, der angebotenen Dienstleistungen oder des festgestellten Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Risikoanalyse nach § 5 GwG zu erstellen und zu dokumentieren. Diese Risikoanalyse muss die gesamte Geschäftstätigkeit ihrer WP/vBP-Praxis umfassen, einschließlich Darstellung der Geschäftstätigkeit und Bewertung des sich daraus ergebenden Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine nach § 5 Abs. 1 GwG anforderungsgerechte Risikoanalyse erfordert Ausführungen

IDW //

Entwurf einer Neufassung des IDW PS 650 veröffentlicht

Kürzlich verabschiedete der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft des Instituts der Wirtschaftsprüfer (KHFA des IDW) den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards 650 „Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht“ (IDW EPS 650 n. F. (10.2025)). In der Neufassung sind neben redaktionellen Änderungen primär zwei Aspekte berücksichtigt. Zum einen die nunmehr geänderte Auffassung des KHFA zur Abgrenzung einer Erweiterung des Auftrags zur Abschlussprüfung von einem gesonderten Prüfungsauftrag. Die Änderung beruht auf den Vorgaben im IDW Prüfungsstandard „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks“ (IDW PS 400 n. F. (03.2025) (Stand: 12.3.2025)). Danach liegt nur noch dann der Fall einer Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor, wenn der Gesetzgeber unmittelbar auf die jährlich durchzuführende Pflichtprüfung und den zeitlichen Zusammenhang damit Bezug nimmt (woraus sich ableiten lässt, dass dann zumindest im Prüfungsbericht über den sonstigen Prüfungsgegenstand zu berichten ist), nicht dagegen, wenn der Gesetzgeber den (Jahres-)Abschlussprüfer als Prüfungsdurchführenden alleine benennt. Zum anderen wurde der Umstand berücksichtigt, dass in bestimmten Gesetzen für Abschlussprüfer Aufgaben vorgesehen sind, die zeitlich nicht im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stehen. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW empfiehlt, die geplante Standardneufassung bereits in ihrem Entwurf anzuwenden; sie kann auf der Internetseite des IDW abgerufen werden. Stellungnahmen zum IDW EPS 650 n. F. (10.2025) können bis zum 31.1.2026 abgegeben werden.

ESMA //

Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2026 veröffentlicht

Mitte Oktober dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Schwerpunkte für die kommende Prüfungssaison im Jahr 2026. Festgelegt wurden diese Schwerpunkte gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden. Sie sind von kapitalmarktorientierten Unternehmen bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025, ihrer Nachhaltigkeitsberichte und dem eingereichten ESEF-Format besonders zu berücksichtigen.

IDW //

Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung aktualisiert

Kürzlich veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) sein Positionspapier „Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse“ in überarbeiteter Fassung. Mit dem Positionspapier möchte das IDW Mitglieder von Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen bei der Durchführung von Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung unterstützen. Das Positionspapier erläutert die darin normierten detaillierten Anforderungen und gibt praktische Hinweise zum Auswahlverfahren für die Bestellung des Abschlussprüfers und zu dessen Umsetzung im deutschen Corporate-Governance-System. Eine sorgfältige Abschlussprüferauswahl sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat, dem Prüfungsausschuss und dem Abschlussprüfer bilden die Grundlage für eine Abschlussprüfung von hoher Qualität. Die überarbeitete Fassung des Positionspapiers berücksichtigt aktuelle Entwicklungen vor allem zum regulatorischen Rahmen, zu Anlässen für Ausschreibungen der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu den Auswahlkriterien und zur Ansprache möglicher Bewerber. Die aktuelle Fassung des Positionspapiers ist auf der Internetseite des IDW abrufbar.

IDW //

Fragen und Antworten zu Konzernabschlussprüfungen in aktualisierter Fassung veröffentlicht

Kürzlich aktualisierte der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ den Katalog mit „Fragen und Antworten zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised)“ (F & A zu ISA [DE] 600 (Revised)). Bislang umfasste der Katalog grundlegende Fragen zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised) „Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ insgesamt sowie verschiedene Einzelfragen zu den Themen „Prüfungsplanung“, „Risikobeurteilung“, „weitere Prüfungshandlungen“ und „Umfang der Arbeitspapiere bei einer Konzernabschlussprüfung“. Nunmehr wurde der Katalog um weitere Einzelfragen zu den Themen „Wesentlichkeit“, „Kommunikation zwischen Konzernabschlussprüfern und Teilbereichsprüfern“ sowie“ Besonderheiten bei der Auslagerung von Dienstleistungen auf Shared-Service-Center“ ergänzt. Mit diesem Katalog der Fragen und Antworten möchte das IDW dem Berufsstand unterstützende Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised) geben.

Angewandte Prüfungsmethodik //

Analytische Prüfungshandlung zur Unterstützung der Ableitung einer Gesamtschlussfolgerung

Die Vornahme des Vergleichs der Erwartungshaltung mit der Summen- und Saldenliste

Der Beitrag zeigt, wie Abschlussprüfer gemäß ISA [DE] 520 durch analytische Prüfungshandlungen eine Gesamtschlussfolgerung ableiten. Am Beispiel des Vergleichs zweier Summen- und Saldenlisten (SuSa V1 und Final) wird die praktische Umsetzung dieser Methode veranschaulicht.

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