Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1.1.2026
Zum 1.1.2026 sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit sich bringen.
Zum 1.1.2026 sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit sich bringen.
Die Bundesregierung hat am 18.3.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber zum 1.1.2026 den neuen § 21b UStG eingeführt. Es handelt sich um eine Sonderregelung für die Nutzung der zentralen Zollabwicklung (CCI – Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung Import) und Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer.
Das Bundeskabinett hat am 14.1.2026 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Am 17.12.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die deutliche Vereinfachung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung der geförderten privaten Altersversorgung („Riester 2.0“).
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Die EU-Kommission hat am 16.4.2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.
Zum 1.1.2026 sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit sich bringen.
Der Bundestag hat am 16.4.2026 u.a. einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit), BT-Drucks. 21/5319 debattiert. Mit dem Gesetz soll eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr eingeführt werden.
Das BMF hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr veröffentlicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vorgelegt (BT-Drucks. 21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt 1 € pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 € für MWh für die betriebliche Verwendung.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe eingebracht (BT-Drucks. 21/5321). Mit dem Gesetzentwurf soll eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter herbeigeführt werden. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter.
Das BMF hat am 8.4.2026 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung veröffentlicht.
Die Bundesregierung plant, Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell zu entlasten. Zudem will sie den Weg frei machen für weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen. Um die hohen Spritpreise abzufedern, soll u.a. die Mineralölsteuer für zwei Monate gesenkt werden. Zudem sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie i. H. von 1.000 € zu zahlen.
Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 1.4.2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Hierauf macht das BMF aufmerksam.
Einen Tag nachdem der Bundestag ein Maßnahmenpaket für niedrigere Preise von Benzin und Diesel beschlossen hat, billigte der Bundesrat am 27.3.2026 das entsprechende Gesetz. Es tritt am 1.4.2026 in Kraft.
Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Starke Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per CT. Über diese im April 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.
Der Bundestag hat am 27.3.2026 die Reform der privaten Altersvorsorge in 2./3. Lesung beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drucks. 21/4088) zu.
Der Bundesrat hat am 27.3.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt (BR-Drucks. 115/26 (B)). Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
Die Bundesregierung hat am 18.3.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 25.3.2026 den Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beschlossen. Ziel ist es, das Anwaltsnotariat attraktiver zu gestalten.
Die Bundesregierung hat am 25.3.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beschlossen.
Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am 25.3.2026 im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.
Das BMF hat am 24.3.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte“ veröffentlicht.
Das BMF hat am 24.3.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ veröffentlicht.