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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
Umsatzsteuer //

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026

Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.

Editorial //

Aktiv in der Rente

Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).

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