Aktivrente vom Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.
Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).
Mit dem Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber u. a. eine gestaffelte Absenkung der Körperschaftsteuersätze von 15 % auf 10 % sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen. Für die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dabei teils komplexe Problemstellungen für die Praxis.
Deutschland hat 2017 das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) unterzeichnet. Jetzt soll die innerstaatliche punktuelle Änderung von 62 DBA durch ein Anpassungsgesetz vorbereitet werden.
Mit dem BFH-Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) liegt das erste Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 vor. Dieser BFH-Senat hat „erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung“. Entscheidungserheblich war dies jedoch nicht, da eine Schätzung anhand eines inneren Betriebsvergleichs vorzugswürdig war. Denn das Ermessen von Finanzamt und Finanzgericht bei der Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist nicht gänzlich frei. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie auch die Zumutbarkeit bei der Anwendung von Schätzungsmethoden sind zu beachten.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2026 zusammengetragen.
Das BMF hat den abschließenden Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b AO) veröffentlicht.
Die Rechtsmittelstreitwerte bei Gerichtsverfahren sind angehoben worden. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen veröffentlicht, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.
Die Energiekosten sinken und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert. Die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Januar informiert die Bundesregierung.
Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über entlastende steuerliche Maßnahmen im Jahr 2026.
Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Drucks. 651/25) zugestimmt (BR-Drucks 651/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Gesetz zur Zivilgerichtsbarkeit und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BR-Drucks. 699/25) passieren lassen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 699/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drucks. 618/25) beschlossen (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BR-Drucks. 727/25) gebilligt und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (BR-Drucks. 695/25) zugestimmt (BR-Drucks. 695/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BR-Drucks. 694/25) passieren lassen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 694/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 und damit die steuerliche Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen (BR-Drucks. 692/25) beschlossen (BR-Drucks. 692/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BR-Drucks. Drucks. 691/25) zugestimmt (BR-Drucks. 691/25 (Beschluss)).
Der Bundestag hat am 19.12.2025 das Standortfördergesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, BT-Drucks. 21/2507, BT-Drucks. 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/3343) zu.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Aktivrentengesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 beschlossen, den Vermittlungsausschuss in Bezug auf das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften nicht anzurufen.