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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
DAC8-UmsG //

Steuerrechtsänderungen durch Art. 2 bis 6 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226

Durch die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates v. 17.10.2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung − DAC8-Richtline ( FAAAJ-95575) − wurde die EU-Amtshilferichtlinie umfangreich geändert und ergänzt. Dies machte Anpassungen des deutschen Steuerrechts bis zum 31.12.2025 erforderlich.

Investmentsteuerrecht //

Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts

Das Standortfördergesetz (StoFöG) will privates Kapital mobilisieren, die Finanzierung junger, wachstumsorientierter Unternehmen erleichtern und den Finanzstandort stärken. Kern des Ansatzes sind gleichlaufende Änderungen im Investmentsteuerrecht (InvStG) und Aufsichtsrecht (KAGB), damit Fonds rechtssicher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren können. Die Neuerungen traten weitgehend einen Tag nach Verkündung des StoFöG, somit am 10.2.2026, in Kraft.

Gesetzgebung //

Aktuelles zum Gemeinnützigkeitsrecht

Am 23.12.2025 wurde das Steueränderungsgesetz 2025 veröffentlicht. Neben der steuerlichen Entlastung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern ist ein weiteres ausdrückliches Ziel des Gesetzes die Ausweitung der gesetzlichen Haftungsprivilegien des Vereinsrechts für ehrenamtliche Tätigkeiten, um die Anerkennung des Ehrenamtes zu erhöhen und mehr Ehrenamtliche für ein Vereinsengagement zu gewinnen.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zu Anpassungen im Anwaltsnotariat veröffentlicht (BMJV)

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.2.2026 veröffentlicht hat.

Pillar Two //

Pillar Two – Neuerungen durch das Mindeststeueranpassungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinstAnpG) im Dezember 2025 kommt es zu wesentlichen Anpassungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG). Ziel des MinStAnpG ist es, den internationalen Entwicklungen der OECD GloBE Model Rules Rechnung zu tragen. Insbesondere werden die seit Einführung des MinStG umgesetzten Verwaltungsleitlinien der OECD v. 15.12.2023, 24.5.2024 und 13.1.2025 sowie die Vorschriften der DAC 9-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Einkommensteuer //

Neuer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum 1.1.2026 ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.

Gesetzgebung //

Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?

Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.

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