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Online-Nachricht - Montag, 22.12.2025

Gesetzgebung | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BR-Drucks. 727/25) gebilligt und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).

Durch die Gesetzesänderung wird das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher 31.12.2025). Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt.

Quelle: BR-Drucks. 727/25,BR-Drucks. 727/25 (Beschluss) (il)

Fundstelle(n):
BAAAK-07077