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Arbeits-/Sozialrecht | Das ändert sich im Jahr 2026 (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und
Neuregelungen veröffentlicht, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026
in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.
1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
Insolvenzgeld:
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beläuft sich auf 0,15 Prozent. Diese Regelung tritt zum gemäß § 360 SGB III in Kraft.
Beitragssatz zur Arbeitsförderung:
Ab dem beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung weiterhin 2,6 Prozent.
Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum in Kraft und ist längstens bis zum b...