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Online-Nachricht - Montag, 22.12.2025

Gesetzgebung | Gesetz zur Zivilgerichtsbarkeit und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bundesrat)

Dekorative GrafikDer Bundesrat hat am das Gesetz zur Zivilgerichtsbarkeit und Erprobung eines Online-Vefahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BR-Drucks. 699/25) passieren lassen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 699/25 (Beschluss)).

Mit dem Gesetz soll ein weiterer wesentlicher Schritt zur Digitalisierung der Zivilgerichtsbarkeit unternommen werden. Ziel ist es, den Ländern die Möglichkeit der Erprobung eines Online-Verfahrens als neue Verfahrensart im Zivilprozess zu eröffnen und zugleich die Voraussetzungen für eine umfassendere digitale Verfahrensführung zu schaffen.

Im Wesentlichen zielt das Gesetz damit auf die zeitlich und sachlich begrenzte Erprobung eines vollständig digitalen Klageverfahrens vor den Amtsgerichten bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen die Zahlung einer Geldsumme begehrt wird. Die Entscheidung darüber, welche Amtsgerichte an der Erprobung teilnehmen, soll den Ländern überlassen bleiben. Zur weiteren Umsetzung des Vorhabens sieht der Entwurf die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Nutzung digitaler Eingabesysteme bei der Klageerhebung sowie für die digitale Kommunikation im Verlauf des Verfahrens vor. Die Zivilprozessordnung soll in diesem Zuge weiter für die Nutzung digitaler Kommunikationswege geöffnet werden – insbesondere durch die weitere Ermöglichung von Videoverhandlungen sowie durch Regelungen zur digitalen Strukturierung des Streitstoffes. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Erprobung einer bundesweit einheitlichen Kommunikationsplattform für Zivilverfahren. Diese Plattform soll eine sichere Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten ermöglichen. Im Zuge dessen ist die Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg vorgesehen.

Quelle: Bundesrat online, Top 19 der 1060. Sitzung des Bundesrates (lb)

Fundstelle(n):
QAAAK-07085