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Die Wiederaufnahme des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2.0 durch die neue Regierung
Am hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0) vorgelegt. Sie greift damit die Reformpläne auf, die von der Vorgängerregierung nicht mehr umgesetzt wurden. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die Geringverdienerförderung sowie das Sozialpartnermodell.
Einordnung
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war das Gesetzgebungsverfahren des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG 2.0) weit fortgeschritten, ehe es mit dem Ende der Ampel-Koalition gestoppt wurde. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Juli 2025 brachte die Bundesregierung Anfang September einen nahezu identischen Gesetzentwurf erneut ein. Am fand die erste Lesung im Bundestag statt. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Das BRSG 2.0 verfolgt – wie bereits die Erstfassung BRSG 1.0 – das Ziel, die bAV durch einen qualitativen und quantitativen Ausbau zu stärken und ihre Ve...