Verfahrensrecht | Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BMF)
Das BMF hat den abschließenden Bericht zur Evaluierung des Gesetzes
zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und
146b AO) veröffentlicht.
Hintergrund: Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom wurden zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen bestehende Vorschriften angepasst und neue Vorschriften eingeführt. In deren Mittelpunkt stehen die neu eingeführten §§ 146a und 146b Abgabenordnung (AO) und die ebenfalls neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Das BMF hat das BZSt mit der Durchführung der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung beauftragt. Eine Evaluierung dieser neuen Vorschriften war nach der Begründung zum Gesetzentwurf vom vier Jahre nach erstmaliger Anwendung der neuen Vorschriften vorgesehen. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom sah jedoch eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Das Gesetz wurde am verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Demnach wäre es zum Ende des Jahres 2020 zu evaluieren gewesen.
Aufgrund der im Gesetz vorgesehenen unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte der neuen Vor-schriften (zum Teil erstmals mit Ablauf des , spätestens jedoch mit Ablauf des ) lagen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine hinreichenden Erkenntnisse vor, um die Wirkung aller neuen Vorschriften abschließend beurteilen zu können.
Aus diesem Grund erstellte das BZSt zunächst einen Zwischenbericht, welcher am vom BMF dem Finanzausschuss des Bundestags zugeleitet wurde. In diesem Zwischenbericht wurde schwerpunktmäßig der sich zu diesem Zeitpunkt darstellende Status quo beschrieben. Der nunmehr vorliegende Bericht bildet den Abschluss der beauftragten Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
Interessierte können den Bericht auf der Homepage des BMF einsehen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
RAAAK-07572