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Einkommensteuer //

Ermittlung der Tarifermäßigung und Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG (FG)

Es bestehen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG. Bei der Anwendung von § 32c EStG ist das Abstellen auf die tarifliche Einkommensteuer auch dann nicht zu beanstanden, wenn diese bei der Steuerfestsetzung um kinderbedingte Freibeträge vermindert wurde, die im Rahmen der Berechnung der fiktiven tariflichen Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind, weil die fiktiven Einkünfte zu einer hinreichenden Steuerfreistellung durch das Kindergeld führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 24.4.2024 - 4 K 6/24; vorläufig nicht rechtskräftig).

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Kindergeld //

Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde (BFH)

Bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.7.2019 beginnende Zeiträume besteht eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. Sie besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts gem. § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine (echte) Tatbestandswirkung. Eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 36/23, veröffentlicht am 27.6.2024 ).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") (BFH)

Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft - die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an BFH, Urteil v. 27.9.2017 - II R 41/15, BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667: BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 7/22; veröffentlicht am 27.6.2024).

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