Das BMF-Schreiben zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen
§ 4k EStG wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren. Das BMF hat mit Schreiben vom 5.12.2024 umfassend zur Anwendung des § 4k EStG Stellung genommen.