Vergleich von Sondermaßnahmen in Abweichung zur MwStSystRL gem. Art. 395 MwStSystRL
Vor dem Hintergrund neuer legislativer Vorhaben auf EU-Ebene (sog. „ViDA“-Vorschläge der EU-Kommission) hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines „Jahressteuergesetzes 2023“ Vorschläge zur Einführung von obligatorischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich vorgelegt. Diese Vorschläge können bereits zum 1.1.2025 zur praktischen Realität für den umsatzsteuerlichen Unternehmer in Deutschland werden. Der folgende zweigeteilte Beitrag beleuchtet daher in dieser und der nächsten Ausgabe die geplante Neuregelung in Deutschland, auch im Kontext der MwStSystRL, und wirft einen begleitenden Blick auf weitere EU-Mitgliedstaaten, in denen die elektronische Rechnung schon Realität ist oder ebenfalls eingeführt werden soll.