Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Übt eine Person ihre sportlichen Aktivitäten vor allen Dingen aus fremdem kommerziellem Interesse aus, ist fraglich, ob diese Tätigkeit aus dem Blickwinkel des Sozialversicherungsrechts eine selbstständige oder scheinselbstständige Tätigkeit ist. Jüngst hatten die LSG Hessen und Baden-Württemberg zu klären, ob ein Rallyefahrer und sein Beifahrer als Selbstständige Rennen fahren und ein jugendlicher Fußballspieler Ligaspiele im Lizenzbereich als Beschäftigter absolviert. Auch die Tätigkeit eines Dopingkontrolleurs wurde sozialversicherungsrechtlich eingeordnet.
Im Jahr 2024 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich der Außenprüfung ergangen.
Auch im Bereich der öffentlichen Hand ist die Betriebsaufspaltung anzutreffen. Jüngst hatte der BFH Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Dies bietet den Anlass, die Betriebsaufspaltung im Allgemeinen, die Besonderheiten bei der öffentlichen Hand und den BFH-Beschluss vorzustellen.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH birgt etliche Stolperfallen. Und diese sind durch die gesetzlichen Änderungen sowie die Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit nicht eben weniger geworden.
Bei grenzüberschreitender unselbständiger Arbeit Besteuerung im Tätigkeitsstaat und, für Outbound-Konstellationen, Freistellung in Deutschland – wer diese Grundzüge für DBA-Fälle verinnerlicht, dürfte häufig richtig liegen. Wie so oft bei Faustregeln sind diese aber bestenfalls die halbe Miete, wie sich am BFH-Urteil VI R 25/23 vom 20.3.2025 aufzeigen lässt. Geklagt hatte dort ein in Deutschland wohnender und in Luxemburg bei einem staatlichen Orchester beschäftigter Musiker. Sein lohnsteuerlicher Arbeitgeber war eine luxemburgische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das deutsche Finanzamt besteuerte die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unter Anrechnung der luxemburgischen Steuer. Die vom Kläger begehrte (DBA-)Freistellung lehnten das Finanzgericht und nun auch der BFH ab. Lehrreich ist der Fall vor allem für das Regel-Ausnahme-Verhältnis der abkommensrechtlichen Verteilungsnormen untereinander. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist zunächst an die Kassenstaatsklausel im DBA zu denken (hier Art. 18, konkret Abs. 1 Buchst. a). Demnach darf nur im Staat der zahlenden Kasse besteuert werden, allerdings gibt es eine Ausnahme bei Vergütungen „für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaats [...] erbracht werden“ (Art. 18 Abs. 3). Auf diese sind die davor stehenden Verteilungsnormen der Art. 14 bis 17 anzuwenden. Der BFH erläutert hierzu, dass es diesbezüglich nicht darauf ankommt, ob sich die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Gewinnerzielungsabsicht betätigt; auch aus dem Begriff „Unternehmen“ und den damit zusammenhängenden Regelungen des DBA lässt sich dies nicht ableiten. Entscheidend sind vielmehr die Absicht, Einnahmen zu erzielen, eine nachhaltige wirtschaftliche Betätigung, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung des Vertragsstaats wirtschaftlich heraushebt, sowie ein Wettbewerb mit privaten Anbietern.
Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach Erwerb fünf Mehrfamilienhausgrundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber („en bloc“), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher Grundstückshandel indiziert, ohne dass es auf das Kriterium der Nachhaltigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG ankommt.
Das BMF hat am 4.9.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt. Wie zu hören ist, soll dieser Entwurf bereits am 10.9.2025, dem Tag der Drucklegung dieser NWB-Ausgabe, in das Kabinett, so dass der parlamentarische Prozess gestartet werden kann. Obgleich der Name des Gesetzes eher nüchtern wirkt, hat es das beabsichtigte Gesetz fiskalpolitisch in sich: Es wird in den kommenden Jahren mit jährlich 6 Mrd. € an Steuerausfällen gerechnet. Ein genauerer Blick in den Entwurf verrät dann auch, dass in dem Gesetz klassische Elemente eines Jahressteuergesetzes gepaart werden mit steuerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Gesetzesvorhaben Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig gesichert, die Bürger entlastet und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 18.3.2025 - II ZB 1/24, HAAAJ-91497) und das KG Berlin (Beschluss v. 20.2.2025 - 22 W 64/24, JAAAJ-91213) haben sich kürzlich mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine Schlussbilanz für eine wirksame Anmeldung einer Umwandlung eingereicht sein muss (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Die Gerichte vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen.
Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurden die sogenannten NACE-Codes (Klassifikation der Wirtschaftszweige), die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens mittels einer vierstelligen Nummer beschreiben, durch die Verordnung 2023/137 der Europäischen Kommission aktualisiert. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
Das FinMin Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer zum Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerungen mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Stellung genommen (Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt v. 16.7.2025 - 43 - S 4521 - 45).
Die OFD NRW hat zur lohnsteuerlichen Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen Stellung genommen (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation v. 11.3.2025 - S 2334 -14 - 2025 - 3806).
Das BZSt hat das DAC 6 Testhandbuch sowie das CESOP Kommunikationshandbuch aktualisiert.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.9.2025 zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Mit dem Vorhaben sollen die Regeln über die Produkthaftung ausgeweitet werden. Diese sollen künftig auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschließlich KI-Software.
Der BFH teilt mit, dass heute (11.9.2025) keine V-Entscheidungen freigegeben werden.
Das Landgericht Berlin hat der Immobilien Scout GmbH untersagt, mit irreführenden Angaben für den kostenpflichtigen "SCHUFA-BonitätsCheck" zu werben und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Außerdem verbietet das Gericht dem Unternehmen, personenbezogene Daten mithilfe eines Online-Formulars zur Selbstauskunft ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten (LG Berlin II, Urteil v. 19.6.2025, Az. 52 O 65/23; nicht rechtskräftig).
Die Bundesregierung plant keine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Dies geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi auf die Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk (Die Linke) hervor (BT-Drucks. 21/1482 v. 5.9.2025, S. 6).
Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) ohne Aussprache beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften ohne Aussprache beschlossen.
Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. eine Anhebung der Entfernungspauschale, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie diverse Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor.
Wer künftig das Wirtschaftsprüferexamen ablegen und nach seiner Bestellung als Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen will, soll zusätzlich zum Wirtschaftsprüferexamen eine "Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte" ablegen müssen. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2025 den Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt.
Die Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens), die von den bundesrechtlichen Regelungen des GrStG und des BewG abweichen, sind sowohl formell als auch materiell verfassungskonform und verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG (FG München, Urteil v. 25.6.2025 - 4 K 2077/24; Revision zugelassen).
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden.
Das BMF hat am 5.9.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht.
Das BMF hat die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2024 veröffentlicht.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in den Bundesländern durchgeführten Arbeitgeberüberprüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung des Zolls im Internet entnommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/1425 bis 21/1440) auf Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drucks. 21/1267 bis 21/1282) hervor, die sich nach der Situation in allen 16 Bundesländern erkundigt hatte.
Auch in Niedersachsen können nun Steuerbescheide bei der Körperschaftsteuer elektronisch in ELSTER zugestellt werden. Hierauf macht das Niedersächsische Finanzministerium aufmerksam.