Suchen Barrierefrei
...
Einkommensteuer //

Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten sowie Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG (FG)

Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind, soweit nicht die Kapitalauszahlung gewählt wird, nach § 52 Abs. 28 S. 5 EStG n.F. mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchs. bb EStG zu versteuern (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 7.10.2025 - 4 K 151/24; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 19/25).

...
Einkommensteuer //

Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

...
Digitalisierung //

Anmeldestart für „Steuererklärung per App mit einem Klick“ am 31.3.2026 (FinMin)

Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.

...
Außensteuergesetz //

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG (BMF)

Das BMF hat die überarbeiteten Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 27.3.2026 - IV B 5 - S 1369/00008/003/327).

...
Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen (BFH)

Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht als Hausgeflügel gelten. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VII R 19/24; veröffentlicht am 26.3.2026).

...
Kirchensteuer //

Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche (BFH)

An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - X R 28/22; veröffentlicht am 26.3.2026).

...
Verfahrensrecht //

Zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts (BRAK)

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr i.S. von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt ist. Auf einen entsprechenden Beschluss des BFH, der nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde (BFH, Beschluss v. 12.2.2026 - V B 64/24), weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

Loading...