Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Die Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).
Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, ist von immenser Bedeutung. Oft stehen hierbei Sachbezüge wie der Firmenwagen im Vordergrund. Interessant kann es aber auch sein, Mitarbeiter direkt am Unternehmen und damit am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.7.2024 - III C 3 - S 7329/19/10001 :006 (2024/0587317)).
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (Hessisches FG, Urteil v. 22.2.2024 - 10 K 1208/23, vorläufig nicht rechtskräftig).
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Es bestehen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG. Bei der Anwendung von § 32c EStG ist das Abstellen auf die tarifliche Einkommensteuer auch dann nicht zu beanstanden, wenn diese bei der Steuerfestsetzung um kinderbedingte Freibeträge vermindert wurde, die im Rahmen der Berechnung der fiktiven tariflichen Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind, weil die fiktiven Einkünfte zu einer hinreichenden Steuerfreistellung durch das Kindergeld führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 24.4.2024 - 4 K 6/24; vorläufig nicht rechtskräftig).
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO hinsichtlich der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO geändert (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :007).
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009).
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.
Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") ist regelmäßig nur dann zulässig, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt (BGH, Urteil v. 27.6.2024 - I ZR 98/23).
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).
Das BMF hat den AEAO u.a um Ausführungen zum Vorabverständigungsverfahren ergänzt und das BMF-Schreiben v. 5.10.2006 - IV B 4 - S 1341 - 38/06 aufgehoben (BMF, Schreiben v. 26.7.2024 - IV B 5 - S 1305/19/10003 :008).
Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs („nach dem 18.7.2019“) an (BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 27/22, veröffentlicht am 27.6.2024).
Bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.7.2019 beginnende Zeiträume besteht eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. Sie besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts gem. § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine (echte) Tatbestandswirkung. Eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 36/23, veröffentlicht am 27.6.2024 ).
Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Steuerpflichtige ist Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird (BFH, Beschluss v. 29.5.2024 - V S 15/22; veröffentlicht am 27.6.2024).
Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft - die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an BFH, Urteil v. 27.9.2017 - II R 41/15, BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667: BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 7/22; veröffentlicht am 27.6.2024).
Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 27/21; veröffentlicht am 27.6.2024).
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BFH, Beschluss v. 7.6.2024 - VIII B 113/23 (AdV); veröffentlicht am 27.6.2024).
Um Bürokratie für landwirtschaftliche Betriebe abzubauen, soll es zahlreiche Erleichterungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz geben. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Antrag mit dem Titel "Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestalten" (BT-Drucks. 20/11946) vorgelegt, der am 28.6.2024 erstmals im Bundestag debattiert wird.
Die Bundesregierung hat am 26.6.2024 einen vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung beschlossen. Anlass für die Neuregelung ist die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2018, in der die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Mit gefälschten Kanzleiwebsites bieten tatsächlich nicht existierende „Rechtsanwaltskanzleien“ Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen an, die nach Zahlung nie geliefert werden. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.