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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.07.2025

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (BMI)

Dekorative
		  GrafikDie Bundesregierung hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ beschlossen. Damit sollen künftig deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen. Hierauf macht das Bundesministerium des Innern (BMI) aufmerksam.

Die geplanten Maßnahmen:

  • Mehr Unternehmen im Fokus: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen rückt ein breiteres Spektrum in den Mittelpunkt, darunter sogenannte „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Insgesamt betrifft das rund 29.500 Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste.

  • Verlässliche Standards für Cybersicherheit: Alle betroffenen Unternehmen sollen künftig zentrale Schutzmaßnahmen etablieren. Etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen. Der Umfang richtet sich nach der Bedeutung der Einrichtung, ein ausgewogenes Verhältnis bleibt also gewahrt.

  • Klarere Abläufe bei Sicherheitsvorfällen: Wenn es zu einem Cyberangriff kommt, greift ein gestuftes Meldeverfahren: Zunächst eine kurze Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, gefolgt von einem Zwischenstand nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats.

  • Stärkere Rolle für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält mehr Befugnisse zur Aufsicht und Durchsetzung. Bei schwerwiegenden Verstößen können künftig auch Bußgelder verhängt werden, die sich am Jahresumsatz orientieren.

Hinweise:

Das BSI stellt umfangreiche Informationen bereit, inklusive eines digitalen Tools zur Selbsteinschätzung. So können Unternehmen frühzeitig prüfen, welche Regelungen für sie relevant sind und wie sie sich bestmöglich aufstellen. Zu den Informationen gelangen Sie hier.

Parallel plant das Bundesinnenministerium ein sog. KRITIS-Dachgesetz, das erstmals branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegt – also für Bereiche wie Strom, Wasser, Gesundheit oder Ernährung.

Quelle: BMI online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
OAAAJ-96518