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Verschonungskonzepte für Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erwerbe von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden unterliegen in Deutschland regelmäßig der Besteuerung. Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen i. H. von ca. 121,5 Mrd. € veranlagt – was einen neuen Höchststand markierte.
Sergej Müller, Tim Bauerfeld und Soufian Bender stellen die für Zwecke der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vorherrschenden Verschonungskonzepte für Betriebsvermögen in aller Kürze vor und gehen dabei generisch auch auf etwaige Erfordernisse und Fristen ein. Anschließend wird die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG im Detail erörtert. Dem folgt ein abschließendes Fazit. Sämtliche Ausführungen werden von praxisrelevanten Überlegungen und Hinweisen ergänzt.
Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG kommt ab einem Erwerb von begünstigtem Vermögen i. H. von mind. 26 Mio. € in Betracht.
Für einen Erlass der Steuer im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung ist das Vorliegen von sog. verfügbarem Vermögen Dreh- und Angelpunkt.
Um den Fortbestand des Steuererlasses sicherzustellen, sind im Nachgang zum Erwerb e...