Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten - Teil I: Innergemeinschaftlicher Erwerb
Bei innereuropäischen Warenbewegungen zwischen Unternehmen ist im Grundfall davon auszugehen, dass der Erwerber eine sog. Erwerbsbesteuerung durchzuführen hat, während der Lieferer i. d. R. eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann. Die vorliegende Fallstudie betrachtet die beiden umsatzsteuerlichen Regime in diesem Kontext.