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Rechtsprechung

Abo Finanzgerichtsordnung //

Vollständige Erfassung des Klagebegehrens gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bei Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage

In den nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen v. 28.2.2023 und v. 28.6.2023 hat der BFH in zwei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgestellt, dass bei Erhebung sowohl einer Anfechtungsklage als auch einer Nichtigkeitsfeststellungsklage das Finanzgericht nicht nur über das Anfechtungsbegehren entscheiden darf. Das Finanzgericht dürfe gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, mithin nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden. Die ansonsten fehlerhafte Auslegung und Bescheidung des Klagebegehrens führt zu einem Verfahrensfehler gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.

Abo Bilanzsteuerrecht //

Wirtschaftliches Eigentum und Gestaltungsmissbrauch beim Wertpapierdarlehen

Für die Bestimmung, wem das wirtschaftliche Eigentum i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO an Wertpapieren zuzurechnen ist, sind nach dem Grundsatzurteil des BFH v. 13.11.2024 vier Faktoren maßgeblich: Zu prüfen ist, (a) wer die mit den Wertpapieren verbundenen Kurschancen und Kursrisiken trägt, (b) wer rechtlich und tatsächlich über die Wertpapiere verfügen kann (wirtschaftliche Dispositionsbefugnis), (c) wer die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte ausüben kann und (d) wer rechtlich befugt ist, über die Aktien zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern.

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Erbschaftsteuer //

Steuerliche Behandlung von Trustvermögen aus Guernsey (FG)

Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen und fällt bei dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht zu erheben (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.10.2024 - 3 K 41/17; rechtskräftig).

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DBA //

Carried Interest von vermögensverwaltenden US-Gesellschaften fällt nicht unter Art. 7 DBA-USA (FG)

Das FG hat entschieden, dass der zusätzliche Gewinnanteil, den eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person als Vergütung von einer vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft, an der die Person unmittelbar beteiligt ist, erzielt und bei dem es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, keine "gewerblichen Gewinne" i.S. von Art. 7 Abs. 1, Abs. 7 DBA-USA darstellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 8.10.2024 – 3 K 37/22; Revision zugelassen).

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Einkommensteuer //

Übertragung einer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG durch Mitunternehmer in Ergänzungsbilanzen (FG)

Das FG hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.7.2024 – 2 K 14/23; Revision nicht zugelassen).

Editorial //

Das Aus für das Soli-Aus

Mit Spannung wurde das BVerfG-Urteil über das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) erwartet. Das BVerfG urteilte hierzu am 26.3.2025, dass die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird und demnach das SolZG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies erleichtert mutmaßlich auch die Verhandlungen über einen möglichen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, da die angespannten öffentlichen Haushalte nun vorerst nicht auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, im Kassenjahr 2024 noch 12,6 Mrd. €, verzichten müssen. Der Gesetzgeber hatte mit der gesetzlichen Anpassung zum SolZG in 2019 bewirkt, dass der Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nur noch von 10 % der Steuerpflichtigen gezahlt wird. Dies wurde im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags als ein erster Schritt angesehen (BT-Drucks. 19/14103, S. 9).

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Verbraucherschutz //

Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht (BGH)

Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).

Abo Lohnsteuer //

Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen

Das FG Düsseldorf hat bei einem Leiharbeitsvertragsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung zur Entleiherfirma und somit die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG daran scheitern lassen, dass dem die Regelung des § 1 Abs. 1b Satz 1 bis 3 AÜG entgegenstehe. Demzufolge kann der Leiharbeitnehmer die Kosten für Fahrten von seiner Wohnung zur Entleiherfirma nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und unterfällt nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, ZAAAJ-85831).

Abo Umsatzsteuer //

Schuldet ein Grundstückserwerber den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in einem übernommenen Mietvertrag oder haftet er dafür?

Anm. zum BFH-Urteil v. 5.12.2024 - V R 16/22

Nach dem Urteil des BFH v. 5.12.2024 - V R 16/22 ( IAAAJ-86210) setzt die Inanspruchnahme eines Rechnungsausstellers für einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG voraus, dass dieser an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihm die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis kann einem Grundstückserwerber deshalb nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt, bei der der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers eintritt.

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Körperschaftsteuer //

Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien (BFH)

Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann (BFH, Urteil v. 13.11.2024 - I R 3/21; veröffentlicht am 27.3.2025).

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