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Rechtsprechung

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Einkommensteuer //

Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten (BFH NV)

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden. Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht in Frage (BFH, Urteil v. 22.7.2025 - VIII R 23/23, NV, veröffentlicht am 29.8.2025).

Schenkungsteuer //

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

Umwandlungssteuerrecht //

Buchwertfortführung trotz stiller Lasten möglich?! – Der Hoffnungsschimmer des Hessischen FG

Soweit ersichtlich, hat das Hessische FG mit Urteil v. 24.6.2025 - 7 K 1188/21 (UAAAJ-97767) erstmals entschieden, dass auch im Falle von stillen Lasten – und damit entgegen Tz. 03.12 und vorliegend auch 03.16 UmwStE – eine Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen möglich ist. Die der Entscheidung zugrunde liegenden Fragen sind für die steuerliche Praxis von erheblicher Bedeutung, da sie die Reichweite der Steuerneutralität bei Umwandlungen und die Auslegung des Wahlrechts nach § 3 Abs. 2 UmwStG signifikant erweitern können.

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Insolvenzrecht/Umsatzsteuer //

Nachhaftung des Schuldners für Steuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH)

Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Diese Haftungsbeschränkung gilt weiter, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt sowie dem Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde (Fortführung des BFH-Urteils v. 10.11.2015 - VII R 35/13, BStBl II 2016, 372: BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 23/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers (BFH)

Die Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist (BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 5/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Gewerbesteuer //

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG überschreitet, kommt es auf das Kriterium der Nachhaltigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG nicht an (BFH, Urteil v. 3.6.2025 - III R 12/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Gewerbesteuer //

Anwendung des Bankenprivilegs auf eine Konzernfinanzierungsgesellschaft (BFH)

Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden. Für die Frage, ob Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des Merkmals "Gewerbsmäßigkeit" in § 1 Abs. 1 KWG und nicht auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG an (BFH, Beschluss vom 21.5.2025 - III R 6/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Gewerbesteuer //

Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (BFH)

Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. BFH, Urteil v. 21.7.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 GewStG a.F.) berufen (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - III R 32/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

Einkommensteuer //

Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach § 17 EStG wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Mit Urteil v. 9.5.2025 hat der BFH entschieden, das Fehlen oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage könne ein rückwirkendes Ereignis auslösen, so dass die steuerrechtlichen Folgen eines Veräußerungsgeschäfts i. S. von § 17 EStG beseitigt würden. Dies komme aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; geboten sei insofern eine „strenge Handhabung“.

Steuerstrafrecht //

Sicherstellung und Beschlagnahme von Originalunterlagen im Rahmen von Durchsuchungen

Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden stellen für den Betroffenen stets eine Extremsituation dar und sind häufig Ausgangspunkt rechtlicher Streitverfahren. Die im Rahmen dieses Beitrags besprochenen Entscheidungen dokumentieren einen äußerst hartnäckig ausgetragenen Streit zwischen der Verteidigung und den Steuerbehörden über den Umgang mit Originalunterlagen des Steuerpflichtigen. Im Zuge einer Durchsuchung wurden sowohl elektronische Datenträger als auch „64 Leitz-Ordner“ beim Steuerpflichtigen zunächst zur Durchsicht gem. § 110 StPO sichergestellt. Während das AG Nürnberg (Beschluss v. 14.2.2024 - 57 Gs 731/24, GAAAJ-89663) die Beschlagnahme der Originalunterlagen noch für unzulässig hielt, weil die Straf- und Bußgeldsachenstelle gegenüber dem Gericht nicht habe nachvollziehbar darlegen können, weshalb nicht auch eine Beschlagnahme in Kopie für die Sicherung des Verfahrens genügt hätte, kam das LG Nürnberg-Fürth (Beschluss v. 1.8.2024 - 18 Qs 14/24) als Beschwerdeinstanz zu einer diametral unterschiedlichen Einschätzung und hielt die beantragte Beschlagnahme von Originalen für zulässig.

Umsatzsteuer //

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Teil 1)

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften rückt in der Praxis in den Fokus, wenn im Rahmen von Wohn- oder Gewerberaummietverhältnissen der Wunsch nach umsatzsteuerpflichtiger Abrechnung mit korrespondierendem Vorsteuerabzug besteht. Häufig ist das Thema bei der Vermietung von Gewerberäumen durch Teileigentümer anzutreffen, da sich auf Mieterseite regelmäßig ein Interesse an umsatzsteuerpflichtiger Behandlung auf Ebene der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigt. Welche zivil- und umsatzsteuerrechtlichen Problemstellungen in diesem Zusammenhang auftreten können, verdeutlicht die aktuelle Entscheidung des BGH v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24 (ZAAAJ-86628), in der sich der XII. Senat ausführlich zur dreistufigen Abrechnungsfolge (externe Dritte → Wohnungseigentümergemeinschaft → Eigentümer → Mieter) äußert und zu einem Praxisfall urteilt, in dem die umsatzsteuerliche Behandlung innerhalb dieser Reihe nicht gleichlautend war.

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Körperschaftsteuer //

Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft (BFH NV)

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen, ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind, zugelassen (BFH, Beschluss v. 30.7.2025 - V B 3/24; NV, veröffentlicht am 21.8.2025).

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