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Rechtsprechung

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Grunderwerbsteuer //

Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH (FG)

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, ob eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i. S. von § 1 Abs. 2b GrEStG führt (FG Düsseldorf, Beschluss v. 15.7.2025 - 11 V 170/25 A(GE), rechtskräftige Entscheidung).

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Gewerbesteuer //

Keine Betriebsaufspaltung bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern (FG)

Eine sachliche Verflechtung ist durch die Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen nicht gegeben, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt (FG Düsseldorf, Urteil v. 19.2.2025 - 5 K 814/22 G,F, Revision zugelassen, BFH-Az.: III R 12/25).

Editorial //

Freistellung oder Anrechnung?

Bei grenzüberschreitender unselbständiger Arbeit Besteuerung im Tätigkeitsstaat und, für Outbound-Konstellationen, Freistellung in Deutschland – wer diese Grundzüge für DBA-Fälle verinnerlicht, dürfte häufig richtig liegen. Wie so oft bei Faustregeln sind diese aber bestenfalls die halbe Miete, wie sich am BFH-Urteil VI R 25/23 vom 20.3.2025 aufzeigen lässt. Geklagt hatte dort ein in Deutschland wohnender und in Luxemburg bei einem staatlichen Orchester beschäftigter Musiker. Sein lohnsteuerlicher Arbeitgeber war eine luxemburgische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das deutsche Finanzamt besteuerte die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unter Anrechnung der luxemburgischen Steuer. Die vom Kläger begehrte (DBA-)Freistellung lehnten das Finanzgericht und nun auch der BFH ab. Lehrreich ist der Fall vor allem für das Regel-Ausnahme-Verhältnis der abkommensrechtlichen Verteilungsnormen untereinander. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist zunächst an die Kassenstaatsklausel im DBA zu denken (hier Art. 18, konkret Abs. 1 Buchst. a). Demnach darf nur im Staat der zahlenden Kasse besteuert werden, allerdings gibt es eine Ausnahme bei Vergütungen „für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaats [...] erbracht werden“ (Art. 18 Abs. 3). Auf diese sind die davor stehenden Verteilungsnormen der Art. 14 bis 17 anzuwenden. Der BFH erläutert hierzu, dass es diesbezüglich nicht darauf ankommt, ob sich die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Gewinnerzielungsabsicht betätigt; auch aus dem Begriff „Unternehmen“ und den damit zusammenhängenden Regelungen des DBA lässt sich dies nicht ableiten. Entscheidend sind vielmehr die Absicht, Einnahmen zu erzielen, eine nachhaltige wirtschaftliche Betätigung, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung des Vertragsstaats wirtschaftlich heraushebt, sowie ein Wettbewerb mit privaten Anbietern.

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Verbraucherschutz //

Irreführende Werbung und mangelnder Datenschutz bei Immobilienscout24 (vzbv)

Das Landgericht Berlin hat der Immobilien Scout GmbH untersagt, mit irreführenden Angaben für den kostenpflichtigen "SCHUFA-BonitätsCheck" zu werben und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Außerdem verbietet das Gericht dem Unternehmen, personenbezogene Daten mithilfe eines Online-Formulars zur Selbstauskunft ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten (LG Berlin II, Urteil v. 19.6.2025, Az. 52 O 65/23; nicht rechtskräftig).

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Grundsteuer //

Bayerisches Grundsteuergesetz zur Ermittlung der Grundsteuer B verfassungsgemäß (FG)

Die Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens), die von den bundesrechtlichen Regelungen des GrStG und des BewG abweichen, sind sowohl formell als auch materiell verfassungskonform und verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG (FG München, Urteil v. 25.6.2025 - 4 K 2077/24; Revision zugelassen).

Einkommensteuer //

Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der Veranlassungszusammenhang nimmt im nationalen Steuerrecht eine zentrale Rolle ein. Die Vorfälligkeitsentschädigung war in diesem Kontext in Sachverhalten mit Grundstücksveräußerungen bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen, in denen der Vermietungsveranlassungszusammenhang durch die Veräußerung von Immobilien überlagert wurde, sodass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint wurde. Das Niedersächsische FG entschied nun im Urteil v. 30.10.2024 - 3 K 145/23 ( OAAAJ-82135), dass diese Überlagerung bei dem Verkauf eines Beleihungsobjekts nicht eintritt, wenn die Vermietungstätigkeit auf dem eigentlichen Vermietungsgrundstück fortgeführt wird. Dadurch wurde im Urteilsfall der Werbungskostenabzug bei der Vermietung bejaht.

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Online-Bildungsangeboten

Bildungsangebote sollen als Leistungen im Bereich des Gemeinwohls grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Aus der Digitalisierung und den Möglichkeiten des Internet ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung der befreiten Bildungsleistung von (steuerpflichtigen) elektronischen Leistungen und zur Reichweite des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt hier aktuell für erhebliche Unsicherheit.

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