Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung gezahlter Einfuhrumsatzsteuer infolge einer Insolvenzanfechtung
Die Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG, ohne dass es darauf ankommt, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder nicht.