Vollständige Erfassung des Klagebegehrens gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bei Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage
In den nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen v. 28.2.2023 und v. 28.6.2023 hat der BFH in zwei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgestellt, dass bei Erhebung sowohl einer Anfechtungsklage als auch einer Nichtigkeitsfeststellungsklage das Finanzgericht nicht nur über das Anfechtungsbegehren entscheiden darf. Das Finanzgericht dürfe gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, mithin nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden. Die ansonsten fehlerhafte Auslegung und Bescheidung des Klagebegehrens führt zu einem Verfahrensfehler gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.