Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Die Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).
Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, ist von immenser Bedeutung. Oft stehen hierbei Sachbezüge wie der Firmenwagen im Vordergrund. Interessant kann es aber auch sein, Mitarbeiter direkt am Unternehmen und damit am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Die Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).
Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, ist von immenser Bedeutung. Oft stehen hierbei Sachbezüge wie der Firmenwagen im Vordergrund. Interessant kann es aber auch sein, Mitarbeiter direkt am Unternehmen und damit am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Das Zuordnungswahlrecht bei einheitlichen Gegenständen, die ein Unternehmer sowohl für unternehmerische Tätigkeiten als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwendet, führt im Umsatzsteuerrecht regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Vor allem bei PV-Anlagen, von deren Anschaffung im vermeintlich privaten Bereich des Unternehmers oftmals auch der steuerliche Berater erst spät erfährt, wurde der Vorsteuerabzug in der Vergangenheit nicht selten versagt.
Maßgeblich für die Berechnung der prozentualen Höchstsätze in § 3b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG ist der Grundlohn.
Nachdem bereits im April der inoffizielle Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 kursierte, legte das BMF nun im Mai den offiziellen Entwurf des JStG vor.
Für die ins Ausland überführenden Wirtschaftsgüter wird im Ertragsteuerrecht eine Gewinnrealisierung durch Steuerentstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG ausgelöst. Ob auch der Geschäfts- oder Firmenwert steuerentstrickt werden kann, ist unklar bzw. bisher nicht hinreichend untersucht worden.
Die digitale Personalakte wird zunehmend zum Standard in der betrieblichen Personalarbeit. Durch die Umstellung auf ein digitales Personalaktensystem können Unternehmen Arbeitsprozesse im Personalbereich vereinfachen sowie Zeit und Kosten einsparen. Bei Einführung der digitalen Personalakte und im Umgang mit ihr sind jedoch bestimmte arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten.
Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften schließen regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten. Dabei werden die sonst anwendbaren Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abbedungen und die Tätigkeiten der Beratung und Vertretung werden nach dem konkreten Aufwand (minutengenau oder nach einer Taktung) erfasst und abgerechnet. Aber Vorsicht: Die Gerichte legen die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung insbesondere einer höheren Vergütung (vgl. § 4 StBVV) streng aus.
Der Bundestag hatte am 23.2.2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) beschlossen, der Bundesrat dem Gesetz allerdings am 22.3.2024 die Zustimmung versagt. Dass das Gesetz jetzt dennoch zeitnah ausgefertigt und verkündet werden kann, liegt daran, dass der Vermittlungsausschuss als gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat erfolgreich eingeschaltet werden konnte.
Die Entscheidung des IX. Senats des BFH vom 23.1.2024 - IX R 14/23 stellt nochmals klar, dass sich der Stpfl. jeder sachverständigen Methode zur Nachweisführung bedienen kann und positioniert sich damit gegen die Einschränkungen des BMF-Schreibens vom 22.2.2023.
Die Rechtsprechung hat hohe Anforderungen aufgestellt, wann dem Nießbraucher die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden. Diese Anforderungen dürften viele bisher in der Praxis abgeschlossene Verträge nicht erfüllen.
Steuerberater müssen das besondere elektronische Steuerberaterpostfach („beSt“) nutzen, da seit dem 1.1.2023 ein sicherer Übermittlungsweg i. S. des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, zu dessen Nutzung sie gem. § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind.
Nach der Familienkassenreform und der Anhebung der Kindergeldhöhe auf einheitlich 250 € im Monat ist der Grundstein für die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Verwirklichung unbürokratischer Familienleistungen gelegt. Dadurch werden Vereinfachungen bei der Antragstellung ermöglicht. Vereinzelt wird sogar vorgeschlagen, auf den Antrag für das Kindergeld ganz zu verzichten. Einstweilen schreibt die Weisungslage jedoch aus guten Gründen einen schriftlichen, unterschriebenen Antrag vor. Ein elektronischer Kindergeldantrag ist zulässig, wenn das vorgeschriebene Datenformat eingehalten wird.