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Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung

Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.

Gesetzgebung //

Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?

Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.

Einkommensteuer //

Keine KESt-Entlastung bei Ausschüttungen hybrider deutscher Gesellschaften an US-Muttergesellschaften

Überraschende Änderung der Verwaltungspraxis: Bei Ausschüttungen aus Deutschland an US-Gesellschaften soll die Entlastung von der Kapitalertragsteuer seit kurzem davon abhängen, wie die ausschüttende deutsche GmbH für US-Steuerzwecke qualifiziert wird (sog. Check-the-Box Election). Die Kehrtwende erfolgt ohne Gesetzesänderung, betrifft zahlreiche US-Inbound-Strukturen und führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit für US-Investoren. In einer Phase schwacher Konjunktur, hoher Bürokratiekosten und intensivem Standortwettbewerb untergräbt zusätzliche Unsicherheit die Investitionsbereitschaft und birgt politisches Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den USA.

Abgabenordnung //

Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags gem. § 152 AO und der Rechtsqualität von FAQ des BMF

Bei Versäumnis der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefrist des § 149 Abs. 3 AO für den VZ 2019 ist unabhängig von einem Verschulden ein Verspätungszuschlag durch eine gebundene Entscheidung gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen. Aus den FAQ „Corona“ (Steuern) des BMF kann eine ermessensabhängige Entscheidung – entgegen dem Gesetz – nicht hergeleitet werden.

Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).

Abgabenordnung //

Über die diffuse Praxis in der Festsetzung von Verspätungszuschlägen

Fehlende Vorhersehbarkeit der Festsetzung, vor allem in Fällen automationsgestützter Festsetzungen

In der steuerberatenden Praxis sind Verspätungszuschläge mitunter ein besonderes Ärgernis, vor allem bei der Besteuerung geringer Einkommen. Neben der wirtschaftlichen Bürde der Steuerpflichtigen steht dabei zunehmend die fehlende Vorhersehbarkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Fokus der Beratung. Schließlich belastet die verstärkte Streitanfälligkeit augenscheinlich gleichsam die Finanzverwaltung.

Editorial //

Stellplatzmiete bei doppelter Haushaltsführung

Miete, Betriebskosten, Stromaufwendungen – es braucht nicht viel Lebenserfahrung, um zu wissen, dass vor allem in Ballungsräumen allein durch diese Posten die monatliche Obergrenze von 1.000 € für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) schnell erreicht oder sogar überschritten wird. Für viele Steuerpflichtige kommt deshalb der Frage, welche Aufwendungen neben dem – übrigens seit über einer Dekade unveränderten – Höchstbetrag zusätzlich abgezogen werden können, große Bedeutung zu. Hierzu hat der BFH mit Urteil VI R 4/23 vom 20.11.2025 entschieden, dass Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes nicht zu den Unterkunftskosten im Normsinne gehören. Geklagt hatte ein mit seiner Hauptwohnung in Niedersachsen ansässiger Gebietsverkaufsleiter, der aus beruflichen Gründen in Hamburg eine Zweitwohnung hielt; die Miete für diese lag inklusive Nebenkosten über dem Betrag von 1.000 €. Zudem mietete der Steuerpflichtige in der Tiefgarage des Hauses mit separatem, allerdings hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsfrist an den Wohnungsmietvertrag gebundenem Mietverhältnis einen Pkw-Stellplatz zu 170 € pro Monat an. Im Hinblick auf den Unterkunftskosten-Höchstbetrag versagte das Finanzamt – in Übereinstimmung mit der Position des BMF (Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Rz. 108) – den in der Einkommensteuererklärung für 2020 begehrten Kostenabzug der Stellplatzmiete, was allerdings sowohl vom Finanzgericht als auch vom BFH als unrechtmäßig eingestuft wurde. In der Revisionsentscheidung wird hierzu hervorgehoben, dass es sich bei den im Streit stehenden Aufwendungen nicht um solche „für die Nutzung der Unterkunft“ handelt. Damit streite bereits der Gesetzeswortlaut für eine gesonderte Betrachtung, weil die Stellplatzmiete eben für ein von der Unterkunft zu unterscheidendes Wirtschaftsgut anfällt. Unmaßgeblich bleibt zudem, ob Wohnung und Parkfläche mit einem oder durch getrennte Mietverträge und ggf. von verschiedenen Vermietern angemietet werden, sowie, ob sich Wohnung und (Tief-)Garage bzw. Stellplatz auf demselben Grundstück befinden.

Umsatzsteuer //

Der Durchschnittssteuersatz in der Landwirtschaft – quo vadis?

Mehrere öffentlich-rechtliche und private Medien berichteten Ende 2025/Anfang 2026 unter Überschriften wie „Millionengeschenk für Landwirte – Rechnungshof warnt“ (s. BR24, Meldung v. 26.11.2025, abrufbar unter https://go.nwb.de/7qk0j) und „Bund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern“ (s. taz, Meldung v. 2.1.2026, abrufbar unter https://go.nwb.de/2nril). Anlass dieser Berichterstattung war ein neuer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) v. 24.9.2025 (s. https://go.nwb.de/ys2pa), in dem gefordert wird, den Pauschalausgleich für landwirtschaftliche Betriebe in der Umsatzsteuer ab dem Kalenderjahr 2026 auf 6,1 % zu senken. Der vorliegende Beitrag analysiert auf Basis makroökonomischer Daten, ob diese Forderung fachlich und rechtlich gerechtfertigt ist.

Körperschaftsteuer //

Abzugsverbot durch § 8b KStG bei Gesellschafterdarlehen

Bei der Einkommensermittlung steuerpflichtiger Körperschaften sieht § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ein generelles Abzugsverbot für Gewinnminderungen aus einer Darlehensforderung vor, wenn das Darlehen von einem zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft Beteiligten gewährt wird. Der vorliegende Beitrag analysiert vor dem Hintergrund kürzlich ergangener Rechtsprechung vom Grundfall des Down-Stream-Darlehens von Mutter- an Tochter- bzw. an Enkelgesellschaft abweichende Fälle. Diese Darlehenskonstellationen sorgen vielfach für Streit zwischen Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Einen Ausweg aus dem grundsätzlichen Abzugsausschluss kann die sog. Escape-Klausel bieten. Insbesondere bei Dreieckssachverhalten darf aber auch ein mögliches Nebeneinander des Abzugsverbots gem. § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG und einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht außer Acht gelassen werden.

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