Vermietungstreuhand kürzungsschädlich für die erweiterte Grundstückskürzung
Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei eigenen Grundbesitz verwaltenden Unternehmen eine in der Praxis beliebte Kürzung in der Gewerbesteuer, kann sie im Idealfall doch zur vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer führen. Doch die erweiterte Kürzung ist ebenso beliebt wie fehleranfällig.