FG Köln setzt klare Grenzen für die Annahme einer Funktionsverlagerung
Das FG Köln hat sich jüngst mit der Einkünftekorrektur bei Erweiterung des Funktions- und Risikoprofils einer ausländischen Vertriebsgesellschaft zu einem Eigenproduzenten befasst. Das Urteil enthält für den Steuerpflichtigen erfreuliche Klarstellungen.