Betriebsstätten nach dem Mindeststeuergesetz
Die Bestimmung der Betriebsstätte an der Schnittstelle zwischen DBA, nationalem Steuerrecht und den Regelungen des Mindeststeuergesetzes kann erhebliche praktische Herausforderungen bedeuten. Die Auffangregel des § 4 Abs. 8 Nr. 4 MinStG ist dabei ein Unsicherheitsfaktor.