Steuersatzänderungen im Rahmen des Mindeststeuergesetzes
Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 stufenweise auf 10 % sinken. Dies macht die Neubewertung bestehender latenter Steuerpositionen notwendig. Zur Behandlung der Effekte im Zusammenhang mit der Ermittlung des effektiven Steuersatzes enthält das Mindeststeuergesetz Regelungen.