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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Körperschaftsteuer //

Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland (BFH)

Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. 20.2.2013, nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.2.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungskonforme) Beschränkung ihres zeitlichen Anwendungsbereichs scheidet aus (BFH, Urteil v. 16.7.2025 - I R 20/22; veröffentlicht am 11.12.2025).

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Zollrecht //

Einziehung eines nach Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Schiffs (BFH)

Gelangt ein Schiff infolge einer Seenotsituation in Gewässer der Union und wird erst später durch die Verordnung (EU) 2025/395 in Anh. XLII zu Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen, begründen der Ausnahmetatbestand des Art. 3s Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, das völkergewohnheitsrechtliche Nothafenrecht sowie das Recht auf friedliche Durchfahrt nach Art. 17, 18 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen erhebliche Zweifel im Sinne des Art. 45 Abs. 2 des Zollkodex der Union (UZK) daran, ob das Auslaufen als verbotene Ausfuhr zu qualifizieren und eine Einziehung nach Art. 198 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes gerechtfertigt ist (BFH, Beschluss v. 26.11.2025 - VII B 81/25 (AdV); veröffentlicht am 11.12.2025).

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Zollrecht //

Einziehung einer aus Russland stammenden Schiffsladung (BFH)

Bei der Auslegung des Art. 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SeeRÜbk) - insbesondere das Recht auf friedliche Durchfahrt (Art. 17, 18 SeeRÜbk) und das völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Nothafenrecht - sowie die in Art. 3s Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verankerte Nothafen-Ausnahme zu berücksichtigen. Ob und in welchem Umfang hieraus für havariebedingt eingelaufene Schiffe mit sanktionierter Ladung eine sanktionsrechtliche Ausnahmesituation folgt, ist unionsrechtlich klärungsbedürftig und begründet im Verfahren nach Art. 45 Abs. 2 des Zollkodex der Union (UZK) erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer auf Art. 198 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes gestützten Einziehung der Ladung (BFH, Beschluss v. 26.11.2025 - VII B 80/25 (AdV); veröffentlicht am 11.12.2025).

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Country-by-Country-Reporting //

Probleme bei der Übermittlung von CbC-Reports für den Berichtszeitraum 2024 und Anpassung des Schemas (BZSt)

Bei der Übermittlung von CbC-Reports über den Dateiupload über das neue BZSt online.Portal kommt es derzeit zu Problemen. Die anderen Übermittlungswege (Übermittlung über die Elektronische Massendatenschnittstelle (ELMA), Dateiupload über das bisherige BZStOnline-Portal (BOP) und die Übermittlung über die neue DIP-Massendaten-Schnittstelle) sind davon nicht betroffen. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Außensteuerrecht //

Stellt die „Switch-over“-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar?

Der BFH-Vorlagebeschluss v. 3.6.2025 an den EuGH kann wie folgt zusammengefasst werden: Stellt die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode bei nicht begünstigten passiven Einkünften einer EU-ausländischen Betriebsstätte einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar, weil der Motivtest in diesen Fällen nicht zur Anwendung gelangt?

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Europa //

Anspruch eines EU-Beamten auf einen Steuerfreibetrag für ein in Ausbildung befindliches Kind (EuGH)

Beamte der Europäischen Union erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind eine monatliche Kinderzulage. Die Zulage wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gewährt. Auf begründeten Antrag wird sie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Darüber hinaus erhalten Beamte für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Steuerfreibetrag. Zu diesem Zweck wird der doppelte Betrag der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder von der Besteuerungsgrundlage abgezogen (EuGH, Urteil v. 27.11.2025 – C-137/24 P).

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DAC6 //

Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 (BZSt)

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen i. S. des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i. S. des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 21.11.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.

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