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FG Berlin-Brandenburg | Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Goldfinger-Fällen
Die Klägerin ist eine inländische GbR. Sie wurde 2009 gegründet mit dem Zweck des Erwerbs, Haltens und Veräußerns von Beteiligungen sowie Edelmetallen. Am gründete die Klägerin mit einer luxemburgischen SARL die B S.C.S., eine KG luxemburgischen Rechts, deren Zweck der An- und Verkauf von Gold und Edelmetallen war. Die Klägerin war Kommanditistin mit einer Einlage von 2,5 Mio. € und einer Haftsumme von 12,5 Mio. €. Es wurde eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG vereinbart. Am erhielt die B eine Kreditzusage über 10 Mio. € zum Erwerb von Gold, das durch Verkaufsoptionen gegen Wertverlust abgesichert werden musste. Die B kaufte physisches Gold und tätigte korrespondierende Sicherungsgeschäfte (Put- und Call-Optionen)...