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Auslandsstiftungen in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Teil 2
Ausländische Stiftungen sind ein wichtiges Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. In der Praxis stehen liechtensteinische Stiftungen im Vordergrund. Liechtenstein bietet einen in den EWR-Raum eingebetteten stabilen Rechtsrahmen sowie eine gute Infrastruktur an (deutschsprachigen) Banken, Beratern und weiteren Dienstleistern. Der vermehrte Einsatz von Stiftungen führt dazu, dass sich deutsche Finanzgerichte zunehmend mit Fragen rund um Auslandsstiftungen beschäftigen. So werden Schritt für Schritt offene Rechtsfragen geklärt, was noch bestehende Rechtsunsicherheiten abbaut. Teil 2 des Beitrags führt den Überblick über die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit fort und gibt einen Ausblick auf etwaig bevorstehende Neuerungen in der Gesetzgebung.
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I. Anspruch einer liechtensteinischen Stiftung auf Erstattung von Kapitalertragsteuer
Grundsätzlich unterliegen liechtensteinische Stiftungen der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG i. V. mit § 49 EStG, wobei Dividenden dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Nach dem DBA Liechtenstein können Dividenden unter den Voraussetzungen des Artikels 10 Absatz 2 grds. (weitgehend...