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Finanzverwaltung

NWB Spotlight //

Neues zur E-Rechnung: Aktualisiertes BMF-Schreiben über Fehlerkategorien und Validierung

Nach der Zirkulation des Entwurfs des angepassten BMF-Schreibens im Sommer 2025 hat das BMF am 15.10.2025 die finale Version des Schreibens veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025, BStBl 2025 I S. 1806). Neben erwartbaren Anpassungen des UStAE greift das BMF auch die in der Praxis bereits verbreitete und relevante Validierung auf und unterscheidet drei „Fehlerkategorien“: Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler.

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Mietpreisbremse //

Senat erlässt Mietpreisbegrenzungsverordnung bis 31. Dezember 2029 (FinBeh)

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1.1.2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.

Umsatzsteuer //

Mehr Luft für § 14c-Steuer-Korrekturen im Massengeschäft

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen kann ein zu hoher Umsatzsteuerausweis schnell vorliegen. Dieser wurde in der Vergangenheit nach § 14c UStG streng sanktioniert, nach dem Grundsatz: Wer zu viel Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist, schuldet sie, ganz gleich, ob der Kunde Vorsteuer geltend machen kann oder nicht. Durch das BMF-Schreiben v. 27.2.2024 hat die Finanzverwaltung jedoch auf das EuGH-Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH I“ ( TAAAJ-29638) reagiert und klargestellt, dass die sog. § 14c-Steuer nicht bei einem unrichtigen Steuerausweis an Endverbraucher entsteht und geschuldet wird. Mit dem EuGH-Urteil v. 1.8.2025 - C-794/23 „P GmbH II“ ( TAAAJ-97173) werden nun die Möglichkeiten der Korrektur zugunsten der Steuerpflichtigen weiter definiert – und zugleich klare unionsrechtliche Spielregeln für Mischfälle und Schätzungen aufgestellt.

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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Regelung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 14.11.2025 - III C 3 - S 7493/00005/005/009).

Einkommensteuer //

Ausgewählte praxisrelevante Problembereiche des finalen „§ 4k EStG-Schreibens“ v. 5.12.2024

Die hochkomplexe Bestimmung des § 4k EStG verfolgt das Ziel, Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren. Sie hat unionalen Ursprung in der sog. ATAD (Anti Tax Avoidance Directive). Bereits die gesetzliche Vorschrift umfasst sieben Absätze mit 864 Worten. Das nunmehr begleitend aus der Sicht der Finanzverwaltung veröffentlichte BMF-Schreiben v. 5.12.2024 (sog. § 4k-Schreiben) fällt um vieles umfangreicher aus.

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Lohnsteuer //

Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen (Oberste Finanzbehörden der Länder)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen Stellung genommen und die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2026 und 2027 festgesetzt (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.11.2025 - FM3-S 2334-5/29).

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