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Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert (, NWB FAAAJ-86960). Neu sind vor allem umfangreiche Regelungen zu Nachweis- und Erklärungspflichten. Stpfl. sollten beim Handel mit Kryptowerten beachten, was sie dokumentieren müssen.
Einordnung
Als sich das BMF im Jahr 2022 erstmalig mit Kryptowerten und Token auseinandersetzte, nahm es dadurch eine Vorreiterrolle im internationalen Vergleich ein. Bis dahin war der Umgang der Finanzverwaltung(en) mit blockchainbasierten Werten, für die es zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal eine anerkannte Terminologie gab, uneinheitlich. Das Schreiben vom ersetzt nun das bisherige Schreiben vom . Neu sind insbesondere umfangreiche Vorgaben zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die mit Kryptowerten handeln. Der Ergänzung des Schreibens um diese Inhalte waren bereits zwei Entwurfsfassungen dieser Inhalte vorausgegangen. Mit den neuen Inhalten steigert das BMF die Rechtssicherheit für Stpfl. und konkretisiert das Steuerrecht im Kryptobereich maßgeblich. Schließlic...