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Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben
Anmerkungen zum
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu sind vor allem umfangreiche Regelungen zu Nachweis- und Erklärungspflichten. Stpfl. sollten beim Handel mit Kryptowerten beachten, was sie dokumentieren müssen.
Welche Nachweise hat der Stpfl. zu erbringen?
Was ist betroffenen Stpfl. anzuraten?
Wie ist das neue Schreiben insgesamt zu bewerten?
I. Vorbemerkungen
[i]Penner/Thoß, Krypto-Mining im Lichte des neuen BMF-Schreibens, StuB 14/2022 S. 532, NWB TAAAJ-16989 Krüger, Token, ICOs, Krypto-Währungen, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1228, NWB YAAAH-92815 Als sich das BMF im Jahr 2022 erstmalig mit Kryptowerten und Token auseinandersetzte, nahm es dadurch eine Vorreiterrolle im internationalen Vergleich ein. Bis dahin war der Umgang der Finanzverwaltung(en) mit blockchainbasierten Werten, für die es zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal eine anerkannte Terminologie gab, uneinheitlich. Das Schreiben vom ersetzt nun das bisherige Schreiben vom . Neu sind insbesondere umfangreiche Vorgaben zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die mit Kryptowerten handeln. Der Ergänzung des Schreibens um diese Inhalte waren bereits zwei Entwurfsfassungen dieser Inhalte v...