Gesetzgebung | Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BMF)
Das BMF hat den Entwurf einer
„Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
(KassenSichV) (Stand: ) veröffentlicht. Durch die vorgeschlagenen
Änderungen wird die Anwendung der technischen Vorgaben der KassenSichV für die
Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen
gegeben.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Zum Beispiel wird die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 AO ist somit nicht erforderlich.
Ferner werden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen.
Zum anderen soll die Verordnung auch zur (weiteren) Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen. So soll die Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler ausgeweitet werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der KassenSichV auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben wird in die Verordnung übernommen. Darüber hinaus werden schon vor dem in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen.
Außerdem beinhaltet der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV auch Änderungen zum Zertifizierungsverfahren, um insbesondere eine notwendige Übergangsregelung aufgrund weiterer EU-Vorgaben zu schaffen.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
YAAAJ-96130