Finanzverwaltung | Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung (BMF)
In mehreren Erprobungsprojekten
testet das BMF digitale Datenaustauschverfahren, um Bürokratie abzubauen und um
somit Bürger sowie Unternehmen zu entlasten.
Das BMF führt hierzu u.a. weiter aus:
Datenaustausch zwischen den Behörden
Der Datenverkehr ist ab jetzt digital: sowohl die Datenübermittlung an die Behörde als auch der Datenaustausch zwischen den Behörden. Nach dem Once-Only-Prinzip sollen Bürger oder Unternehmen Daten nur noch einmal angeben müssen.
Die Daten anderer Behörden können dann für die vorausgefüllte Steuererklärung in ELSTER genutzt werden.
Die Registermodernisierung ist ein Schlüsselvorhaben der Verwaltungsdigitalisierung. Zwei Bausteine stehen hierbei im Fokus: die technische Umsetzung nationaler und internationaler Datenaustauschverfahren sowie strategische Governance-Themen.
Gleichzeitig wird erprobt, welche Daten für Verwaltungsleistungen benötigt werden und welche Behörden diese Daten bereitstellen können.
Beteiligte am Erprobungsprojekt
das Bayerische Landesamt für Steuern,
das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
die Freie Hansestadt Bremen,
das Bundesministerium der Finanzen und
der Programmbereich Registermodernisierung.
Vorteile für Bürger und für die Verwaltung
Kein Sammeln von Belegen und Nachweisen mehr – alles erfolgt digital über ELSTER
Schnellere Bearbeitung durch strukturierte Daten
Mehr Vertrauen: Nachweise kommen direkt von der Datenquelle
Geringere Fehleranfälligkeit, weniger Bürokratie
Praktische Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung in Deutschland
Nächste Schritte
Die nächsten Schritte fokussieren sich darauf, die in den Erprobungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten für künftige Vorhaben. Dabei werden insbesondere technische Standards für den Datenaustausch weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Behörden auf Bund-, Länder- und EU-Ebene weiter gestärkt.
Ziel ist es, die technischen Voraussetzungen für den Livebetrieb des EU-weiten Nachweisabrufs zu schaffen – einschließlich des bidirektionalen Datenaustauschs aus der Steuerverwaltung heraus.
Weitere Details zu dem Erprobungsprojekt zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung sind auf der Webseite des BMF erhältlich.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
GAAAJ-96110