Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger
bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und
Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ().
Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Das BMF-Schreiben mit den Vervielfältigern können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-81465