Anwendbarkeit der Erleichterungsvorschrift des § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB bei erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses und pflichtwidrigem Unterlassen im Vorjahr
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Anwendbarkeit der Erleichterungsvorschrift des § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB bei erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses und pflichtwidrigem Unterlassen im Vorjahr“.