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Dienstvertragsrecht //

Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst (BGH)

Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem sog. Wirecard-Skandal geführtes Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt worden ist. Danach werden Banken nicht vom Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erfasst (BGH, Beschluss v. 26.2.2026 - III ZB 22/24).

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine finden die allgemeinen Grundsätze auf die vom Verein im Gegenzug erbrachten Leistungen (für einheitliche Leistungen, für Haupt- und Nebenleistungen oder für komplexe Leistungen eigener Art) Anwendung, wodurch sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge als durchaus komplex darstellen kann.

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Gesetzgebung //

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht im deutschen Designrecht (BMJV)

Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 4.3.2026 beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Internet //

Ertragsteuerliche Zuordnung von freiwilligen Zuwendungen der Nutzer auf dem Prüfstand

Bei freiwilligen Zahlungen der Leser (sog. Spenden) an den Betreiber eines frei zugänglichen Internet-Blogs handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg nicht um Schenkungen i. S. des ErbStG, sondern um Betriebseinnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus § 18 EStG zu erfassen sind. Das Finanzgericht hat überraschend die Revision zugelassen. Diese wurde eingelegt, so dass der BFH erstmals Gelegenheit bekommt, zu der Abgrenzung Stellung zu nehmen.

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