Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Die Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).
Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, ist von immenser Bedeutung. Oft stehen hierbei Sachbezüge wie der Firmenwagen im Vordergrund. Interessant kann es aber auch sein, Mitarbeiter direkt am Unternehmen und damit am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.7.2024 - III C 3 - S 7329/19/10001 :006 (2024/0587317)).
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (Hessisches FG, Urteil v. 22.2.2024 - 10 K 1208/23, vorläufig nicht rechtskräftig).
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Am 29.4.2024 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, das die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Dienstleistungen und -Veranstaltungen detailliert regelt.
Es bestehen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG. Bei der Anwendung von § 32c EStG ist das Abstellen auf die tarifliche Einkommensteuer auch dann nicht zu beanstanden, wenn diese bei der Steuerfestsetzung um kinderbedingte Freibeträge vermindert wurde, die im Rahmen der Berechnung der fiktiven tariflichen Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind, weil die fiktiven Einkünfte zu einer hinreichenden Steuerfreistellung durch das Kindergeld führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 24.4.2024 - 4 K 6/24; vorläufig nicht rechtskräftig).
Die Bundesregierung hat unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit dem Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Hierauf hatte sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduzierung von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduzierung von Bürokratie auf Verordnungsebene (sog. Meseberger Entbürokratisierungspaket).
Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, ist von immenser Bedeutung. Oft stehen hierbei Sachbezüge wie der Firmenwagen im Vordergrund. Interessant kann es aber auch sein, Mitarbeiter direkt am Unternehmen und damit am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO hinsichtlich der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO geändert (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :007).
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009).
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.
Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") ist regelmäßig nur dann zulässig, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt (BGH, Urteil v. 27.6.2024 - I ZR 98/23).
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Das Zuordnungswahlrecht bei einheitlichen Gegenständen, die ein Unternehmer sowohl für unternehmerische Tätigkeiten als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwendet, führt im Umsatzsteuerrecht regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Vor allem bei PV-Anlagen, von deren Anschaffung im vermeintlich privaten Bereich des Unternehmers oftmals auch der steuerliche Berater erst spät erfährt, wurde der Vorsteuerabzug in der Vergangenheit nicht selten versagt.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).