Schwerpunkt | MoPeG
Alle wichtigen Fachinformationen zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf einen Blick
Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum . Dann tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, verkündet im BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft. Die „Jahrhundertreform“ unterzieht das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) einer umfassenden Generalüberholung.
Für die Beratungspraxis ist das MoPeG von herausragender Bedeutung.
Das MoPeG sieht die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR vor. Während sich OHG und (GmbH & Co.) KG schon immer in Abteilung A des Handelsregisters eintragen lassen müssen (§ 106, § 161 Abs. 2 HGB), besteht für die GbR bislang keine Möglichkeit der Eintragung in ein öffentliches Register. Diese Publizitätslücke wird mit der Einführung des Gesellschaftsregisters zum geschlossen ().
Bilanzierung bei Personengesellschaften, 3. Auflage 2023 Link zum Shop
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, 1. Auflage 2023 Link zum Shop
Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG, 1. Auflage 2022 Link zum Shop
MoPeG: Einführung eines besonderen Gesellschaftsregisters ab 2024, Ausgabe 8/2023