Online-Beitrag vom

NWB MAX

Empfehlung der Redaktion

Geraldine Ronsdorf

Damit Sie Ihr Kanzleipaket NWB MAX vollumfänglich nutzen und auf einen Blick erkennen können, welche Datenbankinhalte neu sind oder aktualisiert wurden, stellen wir Ihnen hier regelmäßig alle Neuerungen Ihrer Paketbestandteile vor.

Handbuch Bilanzsteuerrecht aktualisiert im März 2024

Über das Handbuch Bilanzsteuerrecht

Als umfassendes Grundlagen- und Nachschlagewerk deckt das Handbuch Bilanzsteuerrecht sämtliche Aspekte dieses immer wichtiger werdenden Rechtsbereichs ab. Die einzelnen Beiträge des Handbuchs konzentrieren sich dabei auf das Wesentliche und sind untereinander verknüpft. Die ausgewogene Mischung der Autorenschaft aus Lehre, Praxis, Finanzverwaltung und Richterschaft garantiert neben der theoretischen Fundierung den hohen praktischen Nutzen dieses Handbuchs.

Inhalt des Handbuchs Bilanzsteuerrecht

In Teil A stellt das Handbuch Bilanzsteuerrecht Grundsatz und Querschnittsfragen steuerlicher Gewinnermittlung dar. Teil B beschäftigt sich anschließend detailliert und bilanzpostenorientiert mit der Bilanzierung und Bewertung bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Die aktuelle 4. Auflage greift darüber hinaus gegenwärtige Themen und Entwicklungen auf, z. B. durch die neuen Kapitel „Bilanzierungsfragen rund um Digitalisierung“ und „Steuerbilanzielle Folgen der Corona-Pandemie“.

Aktualisierung aus März 2024

Folgende Inhalte des Handbuchs Bilanzsteuerrecht wurden u. a. kürzlich aktualisiert:

  • Zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines „Beteiligungsbetrags“ im Rahmen des Leasing-Restwertmodells (Rz. 734);

  • verfassungswidriger Ausschluss der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (Rz. 1550 und Rz. 5399);

  • zu Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur (BFH; Rz. 1580);

  • kein Investitionsabzugsbetrag für Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft (Rz. 1457);

  • Beteiligung an Instandhaltungsrückstellung bzw. Erhaltungsrücklage als Wirtschaftsgut (Rz. 545);

  • BFH zur Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf sog. hybride Wertpapiere (Rz. 917);

  • BFH zum Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung gegenüber seiner Personengesellschaft (Rz. 1460);

  • Bundesregierung bringt Anhebung der handelsbilanziellen Schwellenwerte auf den Weg (Rz. 65);

  • Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 41 n. F.) vom (Rz. 1954).

Hier gelangen Sie zu dem Handbuch Bilanzsteuerrecht.

Einkommensteuergesetz Kommentar: Neue Auflage 2024

Autoren und Herausgeber haben auch bei dieser Auflage wieder alle einschlägigen Quellen und das umfangreiche hierzu ergangene Schrifttum ausgewertet.

Das betrifft vor allem die Kernvorschriften des EStG zu den Einkünften in §§ 4 bis 7 und 15 bis 23 EStG sowie den privaten Abzügen der §§ 10 und 33 EStG aber auch die vielen kleinen Sonderregelungen des EStG, deren Anzahl sich in der Vergangenheit grundsätzlich erhöht hat. Vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung eines ganzen Abschnitts des EStG bemerkenswert. .

Die Kommentierung Hechtners zu Abschnitt XVI. „Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse“, der ersatzlosen Aufhebung der Vorschriften zur Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“ und den Verzicht auf den damit beabsichtigten „sozialen Ausgleich“ behandelt diesen einmaligen Vorgang. Aus der Fülle der weiteren neuen Bearbeitungen und Überarbeitungen sei hier noch auf die Kommentierung des § 3 EStG von Nacke, die BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und zum Jobticket betreffend, hinzuweisen. In der Kommentierung von Hänsch zur Zinsschranke werden die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen und nun im Kreditzweitmarktförderungsgesetz erschienenen Änderungen des § 4h EStG behandelt, eine Reihe neuerer Entscheidungen des BFH zu Auslandssachverhalten bei § 10 EStG von Kanzler und die Änderungen zu § 19a EStG durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom (BGBl 2023 I Nr. 354) durch Merx dargestellt. Besonders hervorzuheben ist schließlich eine umfassende Neukommentierung der Ersatzbeschaffungsbegünstigung (Rücklage für Ersatzbeschaffung) als Anhang zu § 6b EStG. (vgl. Vorwort aus dem Einkommensteuergesetz Kommentar - Stand: Januar 2024 (9. Auflage))

Hier gelangen Sie zum Einkommensteuergesetz Kommentar.

Seminaraufzeichnung - Aktuelles zu Kapitaleinkünften

Die Seminaraufzeichnung vom "Aktuelles zu Kapitaleinkünften- Anlage KAP 2023" steht Ihnen jetzt in Ihrem Kanzleipaket MAX zur Verfügung.

Themen sind u.a.:

  • Gesetzesänderungen

  • Neue BMF-Schreiben

  • Die Anlage (n) KAP

  • Rechtsprechung und anhängige Verfahren zur Abgeltungsteuer

Hier gelangen Sie zur Seminaraufzeichnung.

Seminaraufzeichnung - Das MoPeG in der Praxis

Die Seminaraufzeichnung vom "Das MoPeG in der Praxis" steht Ihnen jetzt in Ihrem Kanzleipaket MAX zur Verfügung.

Themen sind u.a.:

  • Wesentliche Änderung nur für die GbR

  • Wesentliche Änderung nur für die GbR, die auch für Personenhandelsgesellschaften gelten

  • Wesentliche Änderungen für Personenhandelsgesellschaften (OHG / KG)

  • Kritischer Ausblick

Hier gelangen Sie zur Seminaraufzeichnung.

Aktualisiert: Arbeitshilfen

Um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern finden Sie zu vielen Themen in der Datenbank umfangreiche Arbeitshilfen. Unter anderen ermöglichen unsere Übersichten einen schnellen Einblick in ein Thema und gibt Ihnen die relevanten gesetzlichen Vorschriften an die Hand.

Hier gelangen Sie zu den aktualisierten Übersichten::

Mandanten-Information Ausgabe 2/2024 (März/April)

Die aktuelle Ausgabe der Mandanten-Information ist verfügbar. Folgende Themen haben wir für Ihre Mandanten aufbereitet:

  • Beibehaltung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz,

  • Steueränderungen 2024 für Arbeitnehmer,

  • hohe Zahlungen sind kein steuerfreies Trinkgeld, und 9 K 2507/20,

  • Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche, ,,

  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung (Bundesmodell), FG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom - 4 V1295/23 und 4 V 1429/23,

  • privates Veräußerungsgeschäft: kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils, .

Zur Mandanten-Information 2/2024 gelangen Sie hier.

Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen Paket 1 und 2 - Checklisten mit Berechnung

Auf Antrag kann die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum verlängert werden. Wurde bereits die Verlängerung der Abgabefrist für den beantragt und erteilt, wird diese Frist automatisch bis zum verlängert.

In diesen Excel-Tools werden für die Schlussabrechnungen, für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV), die Voraussetzungen Schritt für Schritt geprüft und die sich jeweils ergebenden Förderungen hergeleitet.

Zu den Arbeitshilfen gelangen Sie hier: Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1; Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 2

Aktualisierte Mandanten Merkblätter

Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem. Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet. Folgende Mandanten Merkblätter haben wir für Sie aktualisiert:

Hinweise zum Verwertungsrecht des Mandanten-Merkblatts:

Sämtliche Inhalte unseres Services Mandanten-Merkblätter dürfen im Sinne der nachfolgenden Verwertungsformen urheberrechtlich uneingeschränkt wie folgt durch Sie genutzt werden: Sie können das gesamte Word-Dokument in Ihre Textverarbeitung übernehmen, ggf. anpassen und als Ihr eigenes Mandanten-Rundschreiben per E-Mail oder als Brief an Ihre Mandanten versenden. Darüber hinaus können Sie die Inhalte vollständig, teilweise oder individualisiert in Ihren Internetauftritt integrieren. Möchten Sie keinerlei Anpassungen an der Ausgabe vornehmen, erleichtert Ihnen die PDF-Version eine Weiterleitung, z. B. per E-Mail, an Ihre Mandanten.

Schwerpunkt MoPeG im NWB Livefeed

Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum . Dann tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, verkündet im BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft. Die „Jahrhundertreform“ unterzieht das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) einer umfassenden Generalüberholung.

Für die Beratungspraxis ist das MoPeG von herausragender Bedeutung. Unser Schwerpunkt MoPeG im NWB Livefeed stellt Ihnen alle wichtigen Informationen auf einen Blick zur Verfügung.

Zum Schwerpunkt MoPeG gelangen Sie hier.

Orientierung im neuen NWB Livefeed gesucht?

Einen Überblick über alle Neuerungen und Funktionsoptimierungen des Livefeeds bekommen Sie hier.

Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2024
NWB JAAAH-71092