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Abo Verfahrensrecht/Stromsteuer //

U.a. Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo (BFH)

Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG nicht aus (BFH, Urteil v. 18.3.2025 - VII R 25/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Abo Gewerbesteuer //

Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften II (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG ist nicht anwendbar, wenn eine Oberpersonengesellschaft ihren Anteil an der Unterpersonengesellschaft veräußert, deren Gewerbeertrag nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG (teilweise) von der Gewerbesteuer befreit ist (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 40/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Abo Gewerbesteuer //

Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften I (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 9/23; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen (BFH)

Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlossen (BFH, Urteil v. 9.5.2025 - IX R 1/24; veröffentlicht am 10.7.2025).

Abo Sozialversicherungsrecht //

Scheinselbständigkeit von Dozenten – Aktuelle Entwicklungen in der BSG-Rechtsprechung

Beinahe jede Woche gibt es neue Urteile zum Thema Scheinselbständigkeit. Dabei sind letztlich mehr oder weniger sämtliche Branchen betroffen. Derzeit sticht jedoch die Weiterbildung heraus. Insbesondere Dozenten an den freien Bildungseinrichtungen – wie den Volkshochschulen – scheinen bei der Deutschen Rentenversicherung im Fadenkreuz zu stehen. Das sog. Herrenberg-Urteil ist vielen bereits ein Begriff. Doch nun hat das BSG in einer weiteren Entscheidung die Luft für Dozenten als Freelancer bei freien Bildungsträgern und Volkshochschulen zusehends dünner werden lassen. Der folgende Beitrag bietet einen kurzen Einstieg in das komplexe sozialversicherungsrechtlich problematische Thema der Scheinselbständigkeit – mit besonderem Blick auf die aktuelle BSG-Rechtsprechung zu Dozenten.

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Abo Verfahrensrecht //

Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO (BFH)

Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt - erstmalig - an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 25/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Abo Umsatzsteuer //

Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“ (BFH)

Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert (BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 15/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Gesetzgebung //

Nationales Umsetzungsgesetz zum AI Act (Bundesregierung)

Der Referentenentwurf für das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Mit Blick auf die Übergangsphase infolge der Bundestagswahlen und die erforderliche Neuabstimmung wird ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum 2.8.2025 nicht erreicht werden können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/664) auf eine Kleine Anfrage des Bündnis 90 / Die Grünen hervor.

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DAC6 //

Eingeschränkte Nutzung von BOP und ELMA (BZSt)

Aufgrund von Wartungsarbeiten (Releasewechsel) im Bereich ELAN ist im Zeitraum vom 21.7.2025 bis 1.8.2025 mit Einschränkungen und Verzögerungen bei der Verarbeitung und den Rückmeldungen (Verarbeitungsprotokolle) innerhalb des DAC6-Fachverfahrens zu rechnen. Zwischen dem 22.7. und 23.7.2025 stehen BOP und ELMA zeitweise nicht zur Verfügung. Eine Dateneinlieferung ist sodann nicht möglich. Hierüber informiert das BZSt.

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Gesetzgebung //

Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BMJV)

Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 9.7.2025 veröffentlicht hat. Mit ihm sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.

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