DBA-Kommentar
2023
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Die Bundesrepublik Deutschland und Irland haben ergänzend zum Abkommen vom zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
1. Zu dem Abkommen als Ganzes:
Altersversorgungspläne in Irland
Unter Berücksichtigung
aa)einer Steuerentlastung für Beiträge oder Prämien, die im Rahmen von Altersversorgungsplänen, privaten Rentenversicherungen („retirement annuity contracts”) oder anderen Altersvorsorgeprodukten nach „Part 30” des irischen „Taxes Consolidation Act 1997” gezahlt werden, und
bb)der Steuerbefreiung von Einkünften und Gewinnen, die einem durch diese Beiträge oder Prämien geschaffenen Fonds (hier als „Versorgungsfonds” („pension fund”) bezeichnet) erwachsen,
können Ausschüttungen (für Zwecke von „Section 784A” des „Taxes Consolidation Act 1997”) eines zugelassenen Vorsorgefonds („retiremen...