DBA-Kommentar
2022
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Artikel 28 Amtshilfe bei der Erhebung der Steuern
Erläuterungen
1Art. 28 DBA Großbritannien entspricht fast wörtlich Art. 27 OECD-MA 2017.
2Art. 28 Abs. 8 DBA Großbritannien bestimmt für die Auslegung des Artikels die Grenzen bei der Amtshilfe durch einen Vertragsstaat. Buchst. e ist nicht im OECD-MA 2017 enthalten. Demnach ist ein Vertragsstaat nicht zur Amtshilfe bei Steuern verpflichtet, die nach seiner Auffassung entgegen allgemein anerkannten Besteuerungsgrundsätzen erhoben werden.