Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Vermögen

Trinks (November 2019)

Erläuterungen

1Art. 21 betrifft Steuern vom Vermögen, also Substanzsteuern. Aus deutscher Sicht ist die Vermögenssteuer erfasst, welche derzeit jedoch nicht erhoben wird. Irland kennt in Gestalt der „domicile levy“ zwar ebenfalls eine Vermögenssteuer. Jedoch ist diese vom Anwendungsbereich des Abkommens nicht erfasst. Insofern läuft Art. 21 derzeit leer.

2Im Übrigen stimmt die Norm exakt mit Art. 22 OECD-MA 2014/2017 überein.

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