Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Definitionen

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 3 DBA-Belgien weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:

2Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 umschreibt den geographischen Anwendungsbereich. Zusätzlich wird in Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Ausdruck „Vertragsstaat” erläutert.

3Hinsichtlich des Ausdrucks „Person” in Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 DBA-Belgien ist folgende Abweichung gegenüber dem OECD-MA zu verzeichnen: In der Definition fehlen die Worte „… anderen Personenvereinigungen”. Dennoch sind die Personengesellschaften selbst abkommensberechtigt, da sie unter den Ausdruck „Gesellschaft” in Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 fallen: Ausdrücklich den Körperschaftsteuersubjekten gleichgestellt werden die deutsche OHG, die deutsche KG und die deutsche Patenreederei. Die belgischen Personengesellschaften – Société en commandite simple oder Kommanditaire Vennootschap (= KG) und Société en nom collectif (= OHG) – sind in Belgien selbständige Steuersubjekte und stellen somit schon aus diesem Grund Gesellschaften i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 dar.

4Neben den vorgenannten Personengesellschaften gibt es noch folgende belgische Gesellschaften:

  • Société privée á responsabilité limitée (SPRL) oder Besloten Vennootschap met beperkte aa...

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