Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 26 Verständigungsverfahren

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (März 2009)

Erläuterungen

Lüthi

1Art. 26 Abs. 1 DBA-Brasilien entspricht der Fassung von Art. 25 Abs. 1 OECD-MA 1963. Entgegen dem Wortlaut des geltenden OECD-MA kann sich der Steuerpflichtige nicht auch an den Staat wenden, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, wenn er eine Verletzung der Gleichbehandlung nach Art. 25 Abs. 1 geltend machen will.

2Auch sieht Abs. 1 keine Frist vor für die Einreichung des Gesuches auf Einleitung des Verständigungsverfahrens.

3Bis auf eine Fassungsabweichung entspricht Art. 26 Abs. 2 DBA-BrasilienArt. 25 Abs. 2 Satz 1 OECD-MA. Dagegen fehlt die Bestimmung, wonach die Verständigungsregelung ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen ist.

4 Art. 26 Abs. 3 DBA-Brasilien entspricht Art. 25 Abs. 3 OECD-MA.

5Der Artikel enthält keine Art. 25 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Bestimmung, wonach die zuständigen Behörden unmittelbar miteinander oder über eine gemeinsame Kommission verkehren können.

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