Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 31 Außerkrafttreten

Claudia Rademacher-Gottwald (März 2009)
I. Rechtsprechungsübersicht zum DBA-Brasilien

, BStBl 2003 II, S. 782
Gegenseitigkeitserfordernis beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren

II. Verwaltungsanweisungen zum DBA-Brasilien

 - S 1301 - Brasilien 2 - VB 5, StEK DoppBest. Brasilien Nr. 2
Qualifizierte Tätigkeit i. S. d. Nr. 8 des Protokolls zum Abkommen, Hotelbetrieb als Tätigkeit i. S. d. Nr. 8 des Protokolls

FinMin Bayern v. , 33 - S 1979 - 59/3 - 26 5585
Vorrang des Abs. 2 des Protokolls zum DBA-Brasilien vor § 7 KapErhStG

 - S 1979 - 5/83 - VB 5/S 1301 - Brasilien 6 - VB 5, StEK DoppBest. Brasilien Nr. 5
Steuerliche Behandlung von Freianteilen nach dem DBA-BrasilienS. 57

A.

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

In Brasilien:

  1. Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen werden, in dem die Kündigung ausgesprochen wird;

  2. Bei den anderen unter dieses Abkommen fallenden Steuern auf das Steuerjahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

In Deutschland:

  1. Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen ...

Zu Artikel 31 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.

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