Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Anhang Abschnitt 2

Oliver Büge (März 2009)

A. Die NATO, ihr Personal sowie die übrigen Einrichtungen und Truppen im Bereich der direkten Steuern

I. Die Organisation

1Die Vorrechte und Befreiungen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) richten sich nach dem Übereinkommen vom über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der nationalen Vertreter und des internationalen Personals (Privilegienübereinkommen; BGBl 1958 II S. 117). Die Organisation wird als aus dem Rat und seinen nachgeordneten Stellen bestehend definiert (Art. 1 Privilegienübereinkommen). Neben dem NATO-Rat gehören zu der Organisation jegliche Organe, Ausschüsse oder Dienste, die vom Rat eingesetzt oder ihm unterstellt sind (Art. 1 Buchst. c Privilegienübereinkommen). Art. 2 des Privilegienüb...

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