DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 4 Ansässige Person
Erläuterungen
A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA 2014
1Art. 4 stimmt mit Art. 4 OECD-MA wörtlich überein.
B. Besonderheiten
I. Steuerbefreite Investmentvermögen in Luxemburg
2Eine Reihe von Investmentvermögen in Luxemburg (Organismen für die gemeinschaftliche Anlage, Spezial-Investmentfonds, Reservierte Alternative Investmentfonds) sind von Ertrag-, Gewerbe- und Vermögensteuern befreit und unterliegen stattdessen einer Abonnementsteuer. Ohne diese Steuerbefreiung und außerhalb des Investmentrechts unterlägen diese Investmentvermögen einer regulären Besteuerung entsprechend ihrer Rechtsform. Der Luxemburger fonds commun de placement ist außerhalb des Luxemburger Investmentrechts keine zulässige Rechtsform. Es gibt in Luxemburg keine Auseinandersetzung darüber, ob es sich vergleichbar der Rechtslage eines Sondervermögens in Deutschland um ein Zweckvermögen handelt, welches ohne Steuerbefreiung der Körperschaftsteuer unterliegen würde. Zwar kennt auch Luxemburg das Zweckvermögen als Körperschaftsteuersubjekt. Nach der Luxemburger Finanzverwaltung handelt es sich beim fonds commun de placement aber nicht um ein Körperschaftsteuersubjekt: eine Ansässigkeitsbescheinigung wird für den fonds commu...