Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1969 II, S. 1465).

2Es ist rückwirkend auf die Abzugsteuern von nach dem zugeflossenen Einkünften und auf die sonstigen für das Jahr 1966 und später erhobenen Steuern anzuwenden (zur Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. Art. 29 OECD-MA Rn. 8 ff.).

3Art. 2 Abs. 1 des Ratifikationsgesetzes vom (BGBl 1969 II S. 17) legt fest, daß die Rückwirkung ungeachtet bereits ergangener Steuerfestsetzungen erfolgt. Zum Schütze des Steuerpflichtigen bestimmt Art. 2 Abs. 2 des Ratifikationsgesetzes, daß in dem Fall, in dem die Rückwirkung zu einer höheren Belastung mit deutschen und belgischen Steuern führt, der Steuermehrbetrag nicht erhoben wird.

Art. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom (BGBl II S. 17) lautet wie folgt:

„(1) Soweit das Abkommen aufgrund seines Artikels 30 Abs. 2 für die Zeil vor seinem Inkrafttreten anzuwenden ist, steht seiner Anwendung die Unanfechtbarkeit bereits vor dem...

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