DBA-Kommentar
2024
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Vorwort
Mit der 56. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden vollständigen Neukommentierungen:
Art. 11–22 DBA Indien von Dr. Patrick Satish und Regina Maulberger
DBA Korea von Dr. Sven Hentschel, LL.M. oec.
Art. 11–22
DBA
Indien:
Mit den
Neukommentierungen zu Art. 11–22
DBA Indien werden dem
Rechtsanwender des
DBA Indien Leitlinien zur
Auslegung und Anwendung der Verteilungsnormen an die Hand gegeben. Konkret
beleuchtet werden die Artikel für Zinsen (Art. 11 DBA Indien),
Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen
(Art. 12 DBA
Indien), Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
(Art. 13 DBA
Indien), selbständige Arbeit (Art. 14 DBA Indien),
unselbständige Arbeit (Art. 15 DBA Indien), Aufsichtsrats- und
Verwaltungsratsvergütungen (Art. 16 DBA Indien), Künstler und Sportler
(Art. 17 DBA
Indien), Ruhegehälter (Art. 18 DBA Indien), den
öffentlichen Dienst (Art. 19 DBA Indien), Lehrer sowie Studenten
und andere in Ausbildung stehende Personen (Art. 20 DBA Indien), andere
Einkünfte (Art. 21 DBA Indien) sowie Vermögen
(Art. 22 DBA
Indien). Dabei ist festzustellen, dass die konkrete
Ausgestaltung der Verteilungsnormen nicht selten vom
OECD-MA
abweicht.
Neben der Erläuterung des jeweiligen Abkommenstextes beinhaltet die Kommentierung Ausführungen zum nationalen deutschen wie auch indischen Steuerrecht. Dies ermöglicht ein besseres Verständnis einerseits des Abkommens sel...