DBA-Kommentar
2024
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Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Erläuterungen
1Art. 27 entspricht bei verkürztem Wortlaut inhaltlich dem Art. 27 OECD-MA. Zu den Einzelheiten wird deshalb auf die Kommentierung zu Art. 27 OECD-MA hingewiesen.
2Die fehlende Begrenzung der Vorschrift auf den Vorrang der steuerlichen Vorrechte der Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen ist materiell-rechtlich unbeachtlich, da nur die steuerlichen Vorschriften der Völkerrechtsgewohnheiten und der besonderen Übereinkommen in Konkurrenz zu den Regelungen des DBA stehen.