Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 12 Lizenzgebühren

Claudia Rademacher-Gottwald, Grützner (November 2009)

Erläuterungen

Grützner

1Durch Art. 12 Abs. 1 wird dem Ansässigkeitsstaat entsprechend Art. 12 Abs. 1 OECD-MA das Besteuerungsrecht an den aus dem anderen Vertragsstaat bezogenen Lizenzgebühren zugestanden, das durch Art. 23 nicht beeinträchtigt wird, auf die diesbezüglichen Erläuterungen wird hingewiesen.

2Abweichend von Art. 12 OECD-MA wird dem Quellenstaat durch Art. 11 Abs. 2 für Lizenzgebühren, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung kinematographischer Filme einschließlich Filme und Bandaufnahmen für das Fernsehen bezogen werden, ein auf 5 v. H. des Bruttobetrags beschränktes Besteuerungsrecht zugestanden. Für die übrigen Lizenzgebühren ist damit das Besteuerungsrecht des Quellenstaats ausgeschlossen. Damit stellt sich in diesen Fällen die Frage nach der Anwendung von Abs. 2 des Protokolls; auf Abschn. C der (Praktiker-Handbuch 2001 Außensteuerrecht, Band 2 S. 329) wird hingewiesen.

3Das DBA enthält – wie allgemein üblich – keine besonderen Regelungen darüber, in welcher Weise die beiden Vertragsstaaten die nach Art. 12 zu gewährende Entlastung von den Quellensteuern durchzuführen haben, so dass das nationale Recht des jeweiligen Vertragsstaat...

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