DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 Erstattung der Abzugsteuern
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1In Art. 29 DBA USA wird das Verfahren bzw. werden die Verfahren geregelt, die in Bezug auf die im DBA USA vorgesehenen Begrenzung oder Aufhebung der Quellensteuerbelastung auf Dividenden (Art. 10 DBA USA), Zinsen (Art. 11 DBA USA) sowie Lizenzgebühren (Art. 12 DBA USA) die materiell zutreffende abkommenskonforme Besteuerung sicherstellen. Ausgangspunkt ist dabei zunächst die vollumfängliche Berechtigung zum Steuereinbehalt nach nationalen Vorschriften wie im Nicht-DBA-Fall. Materielle Anspruchsgrundlagen auf Erstattung oder Ermäßigung enthält die Vorschrift nicht, geregelt wird lediglich das Verfahren. Der materielle Erstattungs- oder Ermäßigungsanspruch wird vielmehr von Art. 29 DBA USA vorausgesetzt.
2Unbenommen bleibt es jedem der Vertragsstaaten, die vollumfängliche Befreiung von der Quellensteuer sowie die teilweise Entlastung von der Quellensteuer von vornherein nach nationalen Rechtsnormen zu gewähren.
3Art. 29 Abs. 1 DBA USA erlaubt dem Quellenstaat, seine Abzugsteuern (Quellensteuern) gemäß den Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts wie im Nicht-DBA-Fall zu erheben. Den Quellenstaat trifft nach Art. 29 Abs. 2 DBA USA die korrespondierende Verpflichtung, die im ...