DBA-Kommentar
2024
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Artikel 28 Schranken für die Abkommensvergünstigungen
Erläuterungen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1Art. 28 DBA USA stellt einen festen Bestandteil – nicht verhandelbarer – US-amerikanischer DBA-Politik dar und ist eine Vorschrift, die sich der Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme des DBA USA verschrieben hat. Sehr detailliert wird mit „mechanischen“ (und somit objektiven) Regelungen versucht, gegen unterschiedlichste Formen von DBA-Missbrauch vorzugehen. Subjektive Motive des Steuerpflichtigen sind so gesehen unerheblich und können ggf. als Rettungsanker im Rahmen der Anwendung der Ermessenklausel in Abs. 7 (→ Rz. 126) herangezogen werden.
Im Sprachgebrauch wird auch von einer „Limitation-of-Benefits“ (LOB)-Klausel gesprochen. Daran ist bereits abzulesen, dass die Vorschrift das Vorhandensein von „Benefits“ nach dem DBA voraussetzt und solche nur limitieren und damit einschränken, aber nicht originär schaffen kann.
Nach der plastischen Beschreibung von Jacob gilt Folgendes: „Wenn die USA ein DBA ohne LoB-Klausel akzeptieren, dann schließen sie damit einen Steuervertrag nicht nur mit dem anderen Vertragsstaat, sondern mit dem Rest der Welt.“
2In der praktischen Anwen...