DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1989 II, S. 1066; BStBl 1989 I, S. 482) und findet erstmals Anwendung auf die vom Steuerjahr 1990 an erhobenen Steuern.
2Die Bestimmungen des Art. 8 sind in bezug auf Seeschiffe und Luftfahrzeuge (nicht aber Straßenfahrzeuge) rückwirkend auf die Steuern von Einkünften, die nach dem erzielt werden, anzuwenden. Die Rückwirkung umfaßt auch frühere Einkünfte, soweit die hierauf erhobene Steuer noch nicht gezahlt ist.