DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 Land Berlin
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die in allen vor der Wiedervereinigung der beiden dt. Staaten abgeschlossenen Abk. enthaltene sog. Berlinklausel ist inzwischen gegenstandslos geworden.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
5Art. 29 entspricht keiner Regelung im OECD-MA.
B. Systematische Kommentierung
6Auf eine Kommentierung soll daher verzichtet werden.