Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Hochschullehrer

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

13Die an Hochschullehrer oder Lehrer entrichteten Vergütungen sind im Gaststaat befreit, wenn

  • die Gastlehrkräfte während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert,

  • der Aufenthalt ausschließlich eine dem öffentlichen Interesse dienende Lehr- oder Forschungstätigkeit an einer nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Universität oder anderen anerkannten, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Lehranstalt des Gastlandes oder die Abhaltung von Vorlesungen bezweckt,

  • der Aufenthalt aufgrund einer Einladung eines der in Art. 20 genannten Rechtsträgers oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschprogramms erfolgt,

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen, und

  • die Zahlungen nicht aus öffentlichen Kassen (Art. 19) geleistet werden.

14Hervorzuheben ist, daß nach Art. 20 eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 – nicht in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sein muß. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Entsendestaat ansässig war (vgl. Prokisch, in: Vogel, DBA, Art. 15 Rn. 102; ders., IWB F. 3 Gr. 3 S. ...

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