DBA-Kommentar
2024
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Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Erläuterungen
Stieb, Die Gründung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Portugal, IWB F. 5 Portugal Gr. 3 S. 51; Driesen, Die GmbH im portugiesischen Recht, GmbHR 1991, 49; Thelen/Tromborn, Haftungssituation in der GmbH in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz, GmbHR 1994, 782.
1Art. 3 weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:
2Art. 3 Abs. 1 Buchst. a erläutert den Ausdruck „Vertragsstaat”, und in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c werden der geographische Anwendungsbereich des Abkommens umschrieben.
3Hinsichtlich des Begriffs „Person” in Art. 3 Abs. 1 Buchst. d ist folgende Abweichung gegenüber dem OECD-MA zu verzeichnen: In die Erläuterung des Begriffs sind die anderen Personenvereinigungen und damit auch die Personengesellschaften nicht aufgenommen. Damit sind die deutschen Personengesellschaften selbst nicht abkommensberechtigt (vgl. Art. 1 Rn. 32); dagegen sind die portugiesischen Personengesellschaften abkommensberechtigt, da sie unter den Begriff „Gesellschaft” in Art. 3 Buchst. f fallen, weil sie nach portugiesischem Steuerrecht selbständige Steuerrechtssubjekte sind.
4Es e...