Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Unselbständige Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Vogelgesang (März 2009)

Erläuterungen

Vogelgesang
I. Inhalt der Vorschrift

1Art. 15 ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu. Abs. 1 geht grundsätzlich von der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat aus. Wird die Arbeit im „anderen Vertragsstaat” ausgeübt, hat dieser das (konkurrierende) Recht zur Besteuerung (Art. 15 Abs. 1 S. 2, sog. Arbeitsortprinzip; vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 2 ff. und 106 ff.). Das Besteuerungsrecht fällt jedoch nach Abs. 2 – in Durchbrechung des Arbeitsortprinzips – an den Wohnsitzstaat zurück, wenn die drei dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Abs. 3 sieht eine Spezialregelung für die Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen und Flugzeugen vor.

2Die Vorschrift entspricht im wesentlichen dem Vertragsbild des OECD-MA. Abweichungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Die 183-Tage-Regelung des Absatzes 2 setzt in Buchstabe b für den Rückfall des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers voraus, daß auch der Arbeitgeber dort ansässig ist (siehe im einzelnen Rn. 8).

  • Ziff. 5 des Protokolls sieht eine Regelung zur Arbeitnehmerüberlassung vor, die die Zuordnung des Besteuerungsrechts nach der 183-Tage-Klausel durchbricht (vgl. Rn. 11 f.).

  • Für da...

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