DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Neuseeland
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das DBA mit Neuseeland vom stellt aus deutscher Sicht eines der zuletzt abgeschlossenen Abkommen mit einem OECD-Mitglied dar. Aus der Gruppe der OECD-Staaten hatte Neuseeland seinerseits zuvor Abkommen mit Australien, Kanada, Japan, Großbritannien, Schweden und den USA abgeschlossen. Das deutsch-neuseeländische DBA bewirkt eine Erweiterung des deutschen Abkommensnetzes im Raum Südostasien und trägt durch den Abbau steuerlicher Hemmnisse zur Förderung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen bei.
2Ungeachtet seines Inkrafttretens am ist es rückwirkend zugunsten der Steuerpflichtigen anzuwenden, und zwar in Deutschland ab und in Neuseeland ab . Eine rückwirkende steuerliche Schlechterstellung wird durch das Zustimmungsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Dem eigentlichen Abkommenstext ist ein Protokoll mit ergänzenden Regelungen beigegeben. Weitere Bestimmungen enthält der zwischen den beiden Regierungen vereinb...