DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Prokisch, Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko, IStR 1994, 271.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Art. 17 Abs. 1 Satz 1 ist sowohl dem Wortlaut wie dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 1 OECD-MA identisch. Satz 2 enthält eine bislang einzigartige Klausel (Prokisch, IStR 1994, 271, 276: „Interessante Neuerung im Abkommensrecht”), die Einkünfte aus Leistungen aufgrund der persönlichen Bekanntheit des Künstlers oder Sportlers zum Tatbestandsmerkmal für die Zuweisung des Besteuerungsrechts macht.
2Art. 17 Abs. 2 ist sowohl dem Wortlaut wie dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA identisch.
3Abs. 3 erfaßt den sogen. Kulturaustausch, ohne den Begriff zu verwenden. Abgrenzungskriterium ist hier die unmittelbare oder mittelbare Finanzierung der Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 und 2 durch staatliche und andere öffentliche Stellen, ohne daß eine Beschreibung des Umfangs der Tätigkeit vorgenommen wird.
4; 5Einstweilen frei
II. Abweichungen von Art. 17 OECD-MA
1. Einkünfte aus Leistungen im Zusammenhang mit persönlicher Bekanntheit
a) Leistungsbegriff
6Abs. 1 Satz 2 weist Einkünfte dem Leistungsstaat zu, wenn der Künstler oder Sportler Leistungen in diesem Staat erbringt. Der Begriff der Leis...BStBl 1994 II, S. 96, 98BStBl 1994 II, S. 516BStBl 1995 II, S. 57, 58BStBl 1995 II, S. 640, 642