DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Erläuterungen
1Abs. 1 enthält die klarstellende Aussage über den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und sonstiger spezieller Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischen Vertretungen. Zu den übrigen Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu Art. 27 OECD-MA hingewiesen.
2Abs. 2 enthält eine Rückverweisung des Besteuerungsrechts zugunsten des Entsendestaats, soweit der Empfangsstaat sein Besteuerungsrecht nicht ausüben kann. Stehen besondere Übereinkünfte zu den Vertretern fremder Staaten einer Besteuerung der Einkünfte oder Vermögenswerte im Empfangsstaat entgegen, gehen bestimmte Verteilungsnormen des DBA ins Leere. Durch die Rückfallklausel soll eine doppelte Steuerbefreiung vermieden werden.
3Einstweilen frei