Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Dr. Sven Hentschel (März 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 27 DBA Korea 2002 stellt sicher, dass sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Korea nicht daran gehindert sind, ihre eigenen innerstaatlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehung oder -hinterziehung anzuwenden. Explizit aufgeführt werden in Art. 27 Abs. 1 DBA Korea 2002 die Regelungen des vierten Teils des AStG, d. h. die Regelungen der §§ 714 AStG zur Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Regelungen des vierten Teils des koreanischen Gesetzes zur Koordinierung internationaler Steuerangelegenheiten (LCITA). Für die Konsequenzen, die sich durch die Neustrukturierung des LCITA ergeben vgl. Hentschel in GKGK, DBA, Art. 27 DBA Korea 2002 Rz. 17.

2Die Regelung soll gewährleisten, dass die Anwendung der nationalen Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch nicht zu einem eventuell rechtlich unzulässigen Treaty Override führt (vgl. in Bezug auf eine ähnliche Regelung des DBA Niederlande Bärsch in GKGK, DBA, Art. 23 DBA Niederlande Rz. 1).

3Art. 27 Abs. 2 DBA Korea 2002 beinhaltet eine eigene Missbrauchsklausel, die darauf abzielt, den Missbrauch des Abkommens insbesondere durch Treaty Shopping zu verhindern.

4Art. 27 Abs. 3 DBA Korea 2002 regelt den Fall, dass die jeweilige Anwendu...

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